Welches Datenschutzrecht findet Anwendung?


Unternehmensgeleitete Ermittlungen innerhalb der EU
Empfehlung: Bereits bei Konzipierung der Ermittlungen nationales Recht berücksichtigen



Sascha Kuhn, Jan Zücker

Interne beziehungsweise unternehmensgeleitete Untersuchungen stellen für Unternehmen ein bewährtes Mittel bei der Aufklärung von Fehlverhalten und Compliance-Verstößen im eigenen Hause dar. Insbesondere wenn es um den Verdacht schwerer (vornehmlich Wirtschafts-)Kriminalität geht, werden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen häufig durch unternehmensinterne Ermittlungen begleitet oder auch initiiert. Die Erfahrungen der Praxis zeigen aber auch, dass mittlerweile ein verstärktes Bewusstsein für die Aufklärung sonstigen – nicht zwingend strafbaren – Fehlverhaltens (wie zum Beispiel Diskriminierung am Arbeitsplatz) gegeben ist. Zudem rücken grenzüberschreitende Untersuchungen verstärkt in den Fokus. Durch die seit nunmehr fast vier Jahren geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spielen dabei vermehrt datenschutzrechtliche Aspekte eine Rolle. Welches Recht Anwendung findet, ist hierbei die zwingende Grundlage aller weiteren Überlegungen.

Unternehmen sind nach deutschem Recht dazu angehalten, Fehlverhalten und Straftaten im eigenen Hause bei konkreten Verdachtsmomenten vollständig aufzuklären, andernfalls droht der Unternehmensleitung eine zivil- (vgl. § 93 Aktiengesetz, § 43 GmbH-Gesetz) und ordnungsrechtliche (vgl. § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz) Haftung, die im Rahmen der Organhaftung auch das Unternehmen selbst treffen kann (vgl. § 31 Bürgerliches Gesetzbuch, § 30 Ordnungswidrigkeitengesetz). Nicht selten werden Unternehmen erst durch (häufig anonyme) Hinweise Betroffener oder Dritter auf Straftaten oder sonstiges Fehlverhalten hingewiesen. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass mit der Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, die neue EU-Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, die Zahl der Meldungen vermutlich zunehmen wird.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2022, Seite 85 bis 90) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • GPT-4: Stark in komplexen Finanzmodellen

    In meiner Serie "Machine Finance" werden in zwei Artikeln die transformativen Auswirkungen von KI-gesteuerten Large Language Models (LLMs) auf die Finanzanalyse untersucht und ChatGPT Plus und Gemini Advanced vergleichend bewertet. Die Studie nutzt die Aktienkursdaten von Apple Inc. von 1980 bis heute und umfasst eine kurze Literaturübersicht, um eine Grundlage für das Verständnis der Entwicklung und der Fähigkeiten von KI in der Finanzmodellierung zu schaffen.

  • Schlüsselfaktor Diversität

    Eine erfolgreich gelebte Compliance-Kultur setzt einen wertebasierten Ansatz unternehmerischer Verantwortungsübernahme von menschlichen, sozialen und ökologischen Aspekten unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) voraus. Zur Übernahme unternehmerischer Sozialverantwortung, Erreichung der Nachhaltigkeitsziele und der Erfüllung der Erwartungen der Stakeholder und Investoren gehört der Schlüsselfaktor Diversität.

  • IT- und Datenschutz-Compliance

    Der Bedarf an Diensten aus der Produktsuite von Microsoft 365 (MS 365) nimmt kontinuierlich zu. Die technische Komplexität wächst einhergehend mit den damit verbundenen (datenschutz-)rechtlichen Herausforderungen. Entscheidungsebenen und IT-Verantwortliche stehen damit vor hohen praktischen Hürden bei der Einführung.

  • Aus der Tabuzone zur Rechtssicherheit

    Demonstrationen für und wider bestimmte Parteien, Stellungnahmen von Unternehmen und Verbänden, Wahlergebnisse, die in der alten Bundesrepublik undenkbar waren. Alle und jene äußern sich zur politischen Entwicklung, Unternehmen sowohl über die offiziellen Kanäle als auch die Mitarbeitenden im beruflichen und privaten Umfeld. Und die Compliance?

  • Resilienz von Unternehmen

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) der Hochschule Luzern und das Institut für Controlling der Fachhochschule Kiel haben eine Studie zur finanziellen Resilienz von Unternehmen im DACH-Raum durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass nach einer kurzen Erholungsphase nach der Coronapandemie zentrale Risikoindikatoren auf potenziell gravierende und schwer vorhersehbare Auswirkungen der anhaltenden Dauerkrisen für Unternehmen hinweisen.

  • Anwendbarkeit der Messbarkeit von CDR

    Beitragsteil 1 hat den Begriff des unternehmerischen Ansatzes CDR greifbarer gemacht. Der hier folgende Teil 2 fasst neue Wege einer möglichen Messbarkeit der erfolgreichen Umsetzung auf, im Einklang mit der unternehmerischen Sozialverantwortung, den Nachhaltigkeitszielen und den Erwartungen der Stakeholder und Investoren.

  • Umfassende Bilanzanalyse

    In meiner Serie "Maschine Finance" werden in zwei Artikeln die transformativen Auswirkungen von KI-gesteuerten Large Language Models (LLMs) auf die Finanzanalyse untersucht und ChatGPT Plus und Gemini Advanced vergleichend bewertet. Die Studie nutzt die Aktienkursdaten von Apple Inc. von 1980 bis heute und umfasst eine kurze Literaturübersicht, um eine Grundlage für das Verständnis der Entwicklung und der Fähigkeiten von KI in der Finanzmodellierung zu schaffen.

  • Implikationen für die Compliance

    Compliance ist keine unverbindliche Aufforderung an die Mitarbeiter, sich an bestehende Vorschriften zu halten, keine Schönwetterveranstaltung, sondern eine Verpflichtung aller Unternehmensangehöriger. Dabei ist die Überzeugung in die Sinnhaftigkeit wirkungsvoller als die Drohung mit Sanktionen bei Fehlverhalten.

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    In einer zunehmend regulierten und globalisierten Wirtschaftswelt gewinnen Compliance-Schulungen immer mehr an Bedeutung. Sie sind nicht nur ein wesentlicher Bestandteil zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern prägen auch die ethischen Grundlagen und Verhaltensweisen innerhalb einer Organisation. Aber wie gestaltet man eine gelungene Trainingseinheit in der Praxis?

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    Das digitale Zeitalter verändert die unternehmerische Verantwortung im Bauingenieurwesen gleichermaßen rasant. Dabei gibt es unternehmerische Ansätze wie zum Beispiel Corporate Digital Responsibility (CDR) in gegenseitiger Verlinkung mit Corporate Social Responsibility (CSR).

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