Das Stigma von Hinweisgebenden beseitigen


Kommunikation zu Hinweisgebersystemen - Vergemeinschaftung der Verantwortung
Kommunikation als Schlüssel eines optimierten CMS



Von Tahra Fahmi, Mira Arnoul

Es ist prognostizierbar, dass mit Inkrafttreten des sogenannten Wirecard-Gesetzes, des Lieferkettengesetzes und dem Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (WBRL) die Anforderungen an ein effektives Compliance-Management-System steigen. Jedes mittlere, Groß- oder börsennotierte Unternehmen wird sich langfristig darauf einstellen, dass wirtschaftskriminelle Taten häufiger sanktioniert werden und Auswirkungen der eigenen Wertschöpfungskette auf Menschenrechte, Umweltbelange und Diversität eine neue Relevanz erfahren. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, wie unternehmensinterne Kommunikation zum Hinweisgebersystem bestmöglich zur Risikoerkennung und -begrenzung eingesetzt werden kann.

Ob in der laufenden Legislaturperiode oder zu Beginn der nächsten hierzulande ein ausgeglichener Hinweisgeberschutz beschlossen wird, kann dahingestellt bleiben. Die drohende 1:1-Umsetzung, die sich auf Mindestvorgaben der WBRL beschränkt, birgt nicht zuletzt kommunikative Herausforderungen.

Zeitgleich mit der Angleichung des gesetzlichen Schutzes für interne und externe Hinweisgebende wächst die Chance, mithilfe interner Meldungen Risikomanagement und Compliance-Management-Systeme (CMS) zu optimieren. Bei der Anpassung des CMS ist der künftige Wettbewerb mit externen Alternativen zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass die meisten potenziellen Hinweisgebenden Unternehmensangehörige sind. Daher beschränkt sich der Beitrag auf unternehmensinterne Kommunikation.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 4, 2021, Seite 155 bis 160) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Für Compliance eine schwierige Situation

    Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.

  • Generative KI als Chance

    Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.

  • Cyberrisiken und Versicherungen

    "Der Schutz der Gesellschaft vor einem noch nie dagewesenen Cyberangriff wird mehr erfordern als eine Versicherung", so wird es im Bericht der Geneva Association formuliert. Wachsende geopolitische Spannungen und der Einsatz digitaler Technologien verstärken die Cyberrisiken, wobei die Cyberangriffe im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 weltweit um 38 Prozent zugenommen haben.

  • IDW PS 980 und Art. 42 DSGVO

    Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.

  • Urteile und Vorurteile in der Compliance

    Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

  • Transparente Lieferketten

    Durch die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) legt die Europäische Union den Fokus auf transparente Lieferketten, Umweltschutz, Menschenrechtsachtung und Nachhaltigkeit.

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    Deutsche Unternehmen orientieren sich bei der Gestaltung von Compliance-Management-Systemen überwiegend an den Empfehlungen der anerkannten Referenzrahmen IDW PS 980 und ISO 37301. Doch auch der Blick in die USA lohnt sich.

  • Risikobasierter Ansatz der Geldwäsche-Compliance

    Nicht zuletzt aufgrund der immensen Fehlalarmraten des regelbasierten Ansatzes, erscheint KI-basiertes Transaktionsmonitoring eine sinnvolle Alternative im Rahmen der Geldwäsche-Compliance.

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    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern (HSLU) und das Schweizerische Institut für Entrepreneurship der Fachhochschule Graubünden (FHGR) haben gemeinsam eine Umfrage zum Thema Compliance in der Schweiz durchgeführt.

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    Anknüpfend an zwei Beiträge zur aktuellen Entwicklung der Compliance-Anforderungen im Nachhaltigkeitsbereich beschäftigt sich dieser Beitrag mit dem Phänomen des Greenwashings. Dabei soll ein Blick auf die Definition, die häufigsten Erscheinungsformen und die möglichen Sanktionsrisiken bei Verstößen geworfen werden.

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