Prüffeld der sonstigen Nebentätigkeiten


Sonstige Nebentätigkeiten von Ärztinnen und Ärzten
Begrenzung von Risiken durch Einbeziehung in die Prüfungstätigkeit der Internen Revision



Arbeitsgruppe "Nebentätigkeiten" des DIIR-Arbeitskreises "Interne Revision im Krankenhaus"

Nach den in früheren Beiträgen behandelten Themen Privatliquidation (siehe ZIR 4/14, "Checkliste zur Prüfung der Privatliquidationen im Krankenhaus") und Gutachtertätigkeiten (siehe ZIR 5/15, "Prüfung der ärztlichen Gutachtertätigkeit im Krankenhaus"), werden in diesem Beitrag die sonstigen Nebentätigkeiten revisionsseitig näher betrachtet. Ärztinnen und Ärzte können eine Reihe weiterer Nebentätigkeiten ausüben. Da sich im Zusammenhang mit der Ausübung dieser Nebentätigkeiten auch strafrechtliche Risiken ergeben können, sollten Interne Revisionen dieses Gebiet in ihre Prüfungstätigkeiten einbeziehen. In dem folgenden Artikel sind die speziellen Aspekte, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die häufigsten Sachverhalte dargestellt, die im Rahmen einer Prüfung beleuchtet werden sollten.

Bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen ist eine Nebentätigkeit jede nicht zum Hauptamt gehörende Tätigkeit innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes, im privatrechtlichen Bereich jede Tätigkeit, die neben dem Hauptberuf ausgeübt wird. Für die Einordnung als Nebentätigkeit ist es unerheblich, ob diese gegen Entgelt oder unentgeltlich erbracht wird. Maßgeblich ist, dass die außerhalb des Dienstes beziehungsweise Hauptberufes wahrgenommene Tätigkeit faktische oder rechtliche Auswirkungen auf das Arbeits-/Beamtenverhältnis hat.

Im Krankenhausbereich können Ärzte/Ärztinnen grundsätzlich neben der vertraglich vereinbarten Tätigkeit auch Nebentätigkeiten ausüben. In diesem Zusammenhang sind unterschiedliche Sachverhalte zu berücksichtigen und organisatorisch zu regeln.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2018, Seite 69 bis 72) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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    Aufgrund der Wesentlichkeit gehört das IT-Risiko, welches zu den operationellen Risiken gezählt wird, aktuell zu den bedeutsamsten bankaufsichtlichen Risiken. Allein in 2023 ist der deutschen Wirtschaft 206 Milliarden Euro Schaden durch Diebstahl von IT-Ausrüstung und Daten sowie digitale und analoge Industriespionage/Sabotage entstanden. Dies sind die bekannten und gemeldeten Fälle, Experten rechnen inoffiziell mit wesentlich höheren Schäden, da nicht alle Schäden gemeldet werden.

  • Interne Revision einer ESG-Strategie

    Nobelpreisträger Milton Friedman stellte fest, dass die Hauptverantwortung eines Unternehmens darin besteht, Profi t zu generieren. Mit dem Aufkommen des Klimawandels, gesellschaftlichen Störungen und den potenziellen Gefahren bestimmter Produkte hat sich die Rolle der Unternehmen jedoch von rein profitorientierten Entitäten zu sozialen Akteuren entwickelt.

  • Buchbesprechung: IT-Governance

    In den letzten Jahren hat sich der Einsatz von IT verstärkt, und es gibt wohl kaum noch Prozesse in Unternehmen, die sich keiner IT bedienen. Mit der zunehmenden Verbreitung von ChatGPT und künstlicher Intelligenz nimmt der Ausbreitungsgrad eher noch zu. Auch Industrie 4.0 ist in aller Munde, und diese zunehmende Digitalisierung führt zu neuen Anforderungen in Bezug auf das Management der IT.

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    Das Bildungswesen gilt als wichtige Voraussetzung für die Entwicklung von Humankapital und die Ausbildung von Fachkräften. Durch Bildungssysteme werden grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten zum kritischen Denken und technische Fertigkeiten vermittelt, die für die Arbeit in der modernen Berufswelt unerlässlich sind. Investitionen in Bildung, sei es durch akademische Einrichtungen oder Berufsausbildungsprogramme, vermitteln das notwendige Fachwissen, um komplexe Herausforderungen zu bewältigen.

  • Überarbeitung der IFRS Vorschriften erst am Anfang

    Das Thema Goodwill ist für viele Unternehmen von zentraler Bedeutung. Der Geschäfts- oder Firmenwert entsteht dadurch, dass der Käufer bereit ist, einen höheren Kaufpreis für das Unternehmen zu bezahlen als den Zeitwert des Eigenkapitals. Dies liegt beispielsweise an der guten Marktposition, einer großen Anzahl von Stammkunden oder Vorteilen durch Synergieeffekte, die durch den Unternehmenskauf entstehen. Darüber hinaus können ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell oder sehr gute Zukunftsaussichten des Unternehmens den Kaufpreis in die Höhe treiben.

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