Prüfung von Nachhaltigkeitsprogrammen
Nachhaltigkeitsprogramme und daraus resultierende Prüfungsansätze: Eine Aufgabe für die Interne Revision auf Basis von gesetzlichen Regelungen, Leitlinien und Standards
Aufgabe des Risiko- und Compliance-Managements ist es, die Einhaltung und Umsetzung der Regelungen zur Nachhaltigkeit zu kontrollieren
DIIR-Arbeitskreis "Revision der Logistik"
Nachhaltig ist eine Entwicklung, "die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen." (Brundtland Report, 1987) Die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit steigt zunehmend. Die EU CSR Richtlinie (auch § 289b HGB) verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Finanzdienstleister wie Versicherungen und Banken mit mehr als 500 Mitarbeitern ab dem Berichtsjahr 2017, eine nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen, die auch die Lieferkette mit einbeziehen soll.
Neben Umweltbelangen soll der Bericht außerdem Informationen zu Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, der Achtung der Menschenrechte sowie der Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthalten. Um Risiken aus Reputationsverlusten und der Selbstverpflichtung beziehungsweise des Nichterreichens von Unternehmenszielen zu vermindern, ist eine Überwachung durch die Interne Revision geboten.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2017, Seite 296 bis 305) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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