Umsetzung einer angemessenen Risikokultur


Ansatz zur Prüfung einer adäquaten Risikokultur nach MaRisk 6.0
Vorstellung eines Quantifizierungsmodells als Basis für eine risikoorientierte Prüfung



Von Dr. Christoph Schmidt, Prof. Dr. Svend Reuse

Mit der Veröffentlichung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk 6.0) im Oktober 2017 rückt unter anderem das Thema Risikokultur in den aufsichtsrechtlichen Fokus. Eine angemessene Risikokultur ist ab Oktober 2018 als Teil der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation anzusehen und im Institut zu verankern. Banken- und Finanzdienstleistungsinstitute, insbesondere deren Revisionsabteilungen, stehen vor der Herausforderung, die Angemessenheit der Risikokultur zu bewerten und zu prüfen.

Der vorliegende Artikel beschreibt die aufsichtlichen Anforderungen an eine Risikokultur in Abhängigkeit von Größe und Komplexität der Institute. Hierzu wird ein fragen- oder interviewbasierter Prüfungsansatz vorgestellt, der die Einführung einer adäquaten Risikokultur im Institut überprüft. Auf Basis nationaler und internationaler Indizien wird zudem ein Modell vorgestellt, welches die Umsetzung der Risikokultur im Zeitablauf quantifizieren kann und welches auch für die Revision anwendbar ist.

Mit der neuen Veröffentlichung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk 6.0) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 27. Oktober 2017 ergeben sich relevante Veränderungen für Banken- und Finanzdienstleistungsinstitute. Die bis zum 31. Oktober 2018 umzusetzenden Neuregelungen umfassen unter anderem auch die Umsetzung einer angemessenen Risikokultur (AT 3 und AT 5). Nach Auffassung der BaFin ist das Thema nur schwer greifbar. Zudem dürften dem Instrumentarium der Prüfung Grenzen gesetzt sein. Die Aufsicht wird sich jedoch im Zeitverlauf über die Umsetzung der Risikokultur ein Bild machen müssen und betont gleichzeitig den Stellenwert für die Geschäftsleitung.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2018, Seite 220 bis 231) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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