Prüfung des Managements von Reputationsrisiken
Teil 1: Anforderungen an die Ausgestaltung eines Risikomanagementsystems und Prüfungsansätze
Ein angemessenes Reputations-Risikomanagement sollte Bestandteil des allgemeinen Risikomanagementprozesses sein
Von Bernd Hombach und Dr. Markus Müller
(19.11.13) - Spätestens wenn ein Risiko schlagend geworden ist, also ein Krisenmanagement durchzuführen ist, wird deutlich, dass der Risikomanager sich auf einer Ebene bewegt, die über das klassische, etablierte Risikomanagement hinausgeht: Schadensbegrenzung durch fallbezogene Kommunikation mit den Stakeholdern. Hier sind Entscheidungen über die richtige Art und Weise zu treffen, wie man den Stakeholder – also den Menschen – erreichen und auf die eigene Reputation Einfluss nehmen kann. An dieser Stelle zeigt sich, dass das Reputations-Risikomanagement eine gewichtige kommunikative Komponente beinhaltet.
Die Autoren beleuchten die Behandlung von Reputationsrisiken im Rahmen des Risikomanagements. Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen werden die wesentlichen Elemente des Reputationsmanagement-Prozesses beschrieben. Im zweiten Teil des Artikels in der ZIR 6/2013 werden die Autoren neben der Notwendigkeit der Kapitalunterlegung von Reputationsrisiken ebenso auf Prüfansätze für die Interne Revision eingehen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2013, Seite 264 bis 270 wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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