Durchführung von EU-Systemprüfungen


Abgrenzung des Prüfungsgegenstandes bei EU-Systemprüfungen
Organisatorische versus inhaltliche Abgrenzung

Von Marcel Bode

(18.03.14) - Im Rahmen des Mehr-Ebenen-Governance-Systems der EU-Strukturfondsförderungen stellen die nationalen Prüfbehörden einen integralen Kontrollbaustein dar. Die Aufgaben der Prüfbehörden können – neben Organisationseinheiten auf Ministerialebene und Einheiten innerhalb Interner Revisionen von bundes-/landeseigenen Gesellschaften resp. Körperschaften – auch von privaten Unternehmen wie etwa Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wahrgenommen werden.

Die im Aufgabenbereich der Prüfbehörden liegenden Systemprüfungen nach Art. 62 Abs. 1 lit. a VO (EG) Nr. 1083/2006 bilden eine wesentliche Grundlage zur Beurteilung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit des zur Umsetzung der Kohäsionspolitik auf nationaler Ebene implementierten Verwaltungs- und Kontrollsystems.

Während Prüfungsumfang und Bewertungssystematik im Wesentlichen durch EU-Verordnungen und begleitende (COCOF-)Leitfäden umrissen werden, ist die konkrete Abgrenzung des Prüfungsgegenstandes und damit des eigentlichen Untersuchungsobjektes nicht eindeutig bestimmt. Es obliegt den nationalen Prüfbehörden, den für die installierten Verwaltungs- und Kontrollsysteme geeigneten Prüfungsansatz zu finden. Hierbei stehen sich mit der organisatorischen Abgrenzung einerseits und der inhaltlichen Abgrenzung andererseits zwei unterschiedliche strategische Ansätze gegenüber. Im vorliegenden Beitrag sollen diese Ansätze beschrieben und – auf Basis der Vor- und Nachteile der jeweiligen Ansätze – Abgrenzungsempfehlungen aufgezeigt werden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2014, Seite 13 bis 22) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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Im Überblick

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  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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