IKS, BilMoG, COSO, SOX


Entwicklung eines auf COSO basierenden Modells zur Erfüllung der BilMoG-Vorschriften hinsichtlich der Mindestanforderungen eines wirksamen internen Kontrollsystems für den Rechnungslegungskontrollprozess
Das COSO-Modell im Hinblick auf das interne Kontrollsystem - Umsetzung des BilMoG aufbauend auf COSO I

Von Dipl.-Kaufmann (FH) Ernst Sybon

(17.05.11) - Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sind zukünftig kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, das interne Kontrollsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Zwar bezieht sich die neue Vorschrift zunächst nur auf kapitalmarktorientierte Unternehmen, erfahrungsgemäß wird sich aber eine Ausstrahlungswirkung auch auf nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen ergeben. Viele Unternehmen besitzen ein funktionierendes IKS, das Problem aber ist, dass es in den meisten Fällen nicht dokumentiert und somit nicht wirksam ist.

Der vorliegende Beitrag zeigt ein mögliches Konzept auf, wie die Mindestanforderungen an ein IKS hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses aufbauend auf dem international anerkannten Standard COSO I (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) ausgestaltet werden können, um auch mit eingeschränkten Kapazitäten die BilMoG-Anforderungen erfüllen zu können.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2011, Seite 93 bis 99) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick

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  • Umgang mit IT-Diagnosedaten

    Der nicht datenschutzgerechte Umgang mit IT-Diagnosedaten im internen IT-Betrieb oder beim externen IT-Dienstleister bedeutet ein gravierendes Datenschutz- und IT-Sicherheitsrisiko. Der Diebstahl eines Microsoft Master Key aus einem Crash-Dump für einen Angriff im Mai 2023 stellt dies unter Beweis.

  • Weg zu einer möglichst hohen Cyber Resilience

    Laut Forschern erfolgte 2021 alle elf Sekunden ein Ransomware-Angriff. Betroffen von solchen Angriffen sind nicht nur Unternehmen, sondern zunehmend auch Privatpersonen. Die Summe der weltweiten Kosten der Cyberkriminalität wird für 2021 auf die unglaubliche Summe von 5,5 Billionen Euro geschätzt.

  • Generative KI in der Internen Revision

    Mit der Intensivierung des Zusammenspiels zwischen Technologie und Geschäftsprozessen entwickelt sich die generative KI zu einem transformativen Faktor, insbesondere auch im Bereich der Internen Revision. Seit dem Aufkommen von ChatGPT im Jahr 2022 ist das Potenzial generativer KI-Modelle, die sich durch ihre Effizienz, Präzision und Innovation auszeichnen, in den Vordergrund gerückt.

  • Interne Revision & Franchisegeber

    Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems.

  • Auslagerungen im Aufsichtsrecht

    Durch den ungebrochenen Trend zu Auslagerungen in der Finanzbranche (auch an sogenannte Mehrmandantendienstleister) gewinnt die Zusammenarbeit der Internen Revisionen der auslagernden Unternehmen in Form von Gemeinschafts- oder Sammelprüfungen (Pooled Audits) zunehmend an Bedeutung.

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