Risikomanagement und Risikotragfähigkeit
Das Liquiditätsverrechnungssystem nach MaRisk als neues Prüffeld
Neue Prüfungsanforderungen durch MaRisk BTR 3.1. Tz. 5-7
Von Prof. Dr. Konrad Wimmer und Claudia Schirsch
(15.04.15) - Hohe aufsichtsrechtliche Anforderungen und daraus resultierende komplexe Prüfungspflichten stellen die interne und externe Revision der Institute laufend vor neue Herausforderungen. Mit der letzten MaRisk Novelle (12/2012) ist das Liquiditätsverrechnungssystem (MaRisk BTR 3.1 Tz. 5–7) in die bestehende Prüfungsplanung zu integrieren. Der nachfolgende Artikel greift das Liquiditätsverrechnungssystem als neues Prüffeld auf. Dabei liegt der Schwerpunkt insbesondere auf den Anforderungen, die an ein verursachungsgerechtes Verrechnungssystem (MaRisk BTR 3.1 Tz. 5) gestellt werden.
Hohe aufsichtsrechtliche Anforderungen und daraus resultierende komplexe Prüfungspflichten stellen die interne und externe Revision der Institute laufend vor neue Herausforderungen. Das Kernelement des Risikomanagements auf Gesamtbankebene ist die Risikotragfähigkeit. Diese sowie das Risikomanagement der wesentlichen Risiken sind regelmäßig Prüffelder der Revision. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement lassen sich insbesondere aus den MaRisk ableiten. Mit der letzten MaRisk Novelle (12/2012) ist nunmehr das Liquiditätsverrechnungssystem (MaRisk BTR 3.1 Tz. 5–7) in die bestehende Prüfungsplanung zu integrieren.
Dieser Artikel greift das Liquiditätsverrechnungssystem als neues Prüffeld auf. Dabei liegt derSchwerpunkt insbesondere auf den Anforderungen, die an ein verursachungsgerechtes Verrechnungssystem (MaRisk BTR 3.1 Tz. 5) gestellt werden.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2015, Seite 48 bis 57) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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