Schwachstellen gezielt darstellt


IT-Prüfungshandlungen für "Nicht IT’ler"
Nicht nur der Ort an dem Daten ablegt werden sondern auch die Art und Weise wie Daten gesichert werden sollte Bestandteil einer kritischen Hinterfragung während einer Prüfung sein, besonders wenn auf externe Speichermedien zurückgegriffen wird

Von Dipl. Kfm. (FH) Marc Gittler

(14.09.15) - Gerade in kleineren Revisionseinheiten lassen es Personal- oder Zeitbudgets nicht zu, dass ein Mitarbeiter für reine IT Prüfungen eingestellt werden kann. Doch gerade in der heutigen Zeit, wo die meisten Prozesse nur mit IT-Unterstützung funktionieren, wäre es grob fahrlässig, den IT-Teil einer Prüfung zu vernachlässigen. Der folgende Beitrag soll zeigen, wie einfache Prüfungshandlungen in Prozessprüfungen eingebunden werden können. Dies soll im Folgenden anhand der Bereiche System-Berechtigungen und Individuelle Datenverarbeitung (IDV) verdeutlicht werden. Für beide Bereiche werden nach einer allgemeinen Einführung Prüfungshandlungen für SAP-Systeme und Excel-Dateien dargestellt. Weiterhin werden weitere Prüfungshandlungen aus den Bereichen Datensicherung und Datensicherheit aufgezeigt.

In der heutigen Zeit sind Prozesse, die nicht in irgendeiner Art und Weise von IT Systemen unterstützt werden, kaum vorstellbar. Selbst wenn der Primärprozess nicht IT-unterstützt funktioniert, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Sekundärprozesse IT enthalten – und sei es nur eine vom Mitarbeiter selbst erstellte Excel Datei – sehr hoch. Die Notwendigkeit auch IT-Prüfungshandlungen durchzuführen ergibt sich aus einer Vielzahl von gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Exemplarisch seinen hier der § 91 Abs. 2 AktG genannt, nach dem der Vorstand geeignete Maßnahmen, insbesondere ein internes Überwachungssystem, einzurichten hat, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2015, Seite 182 bis 186) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick

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  • Umgang mit IT-Diagnosedaten

    Der nicht datenschutzgerechte Umgang mit IT-Diagnosedaten im internen IT-Betrieb oder beim externen IT-Dienstleister bedeutet ein gravierendes Datenschutz- und IT-Sicherheitsrisiko. Der Diebstahl eines Microsoft Master Key aus einem Crash-Dump für einen Angriff im Mai 2023 stellt dies unter Beweis.

  • Weg zu einer möglichst hohen Cyber Resilience

    Laut Forschern erfolgte 2021 alle elf Sekunden ein Ransomware-Angriff. Betroffen von solchen Angriffen sind nicht nur Unternehmen, sondern zunehmend auch Privatpersonen. Die Summe der weltweiten Kosten der Cyberkriminalität wird für 2021 auf die unglaubliche Summe von 5,5 Billionen Euro geschätzt.

  • Generative KI in der Internen Revision

    Mit der Intensivierung des Zusammenspiels zwischen Technologie und Geschäftsprozessen entwickelt sich die generative KI zu einem transformativen Faktor, insbesondere auch im Bereich der Internen Revision. Seit dem Aufkommen von ChatGPT im Jahr 2022 ist das Potenzial generativer KI-Modelle, die sich durch ihre Effizienz, Präzision und Innovation auszeichnen, in den Vordergrund gerückt.

  • Interne Revision & Franchisegeber

    Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems.

  • Auslagerungen im Aufsichtsrecht

    Durch den ungebrochenen Trend zu Auslagerungen in der Finanzbranche (auch an sogenannte Mehrmandantendienstleister) gewinnt die Zusammenarbeit der Internen Revisionen der auslagernden Unternehmen in Form von Gemeinschafts- oder Sammelprüfungen (Pooled Audits) zunehmend an Bedeutung.

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