IKS: Steuerungs- und Sicherungsinstrument


Prüfung des Internen Kontrollsystems in Öffentlichen Institutionen
Das IKS versteht sich als Managementinstrument zur systematischen Sicherstellung der unternehmerischen Ziele in den Bereichen "Geschäftsprozesse", "Informationen", "Vermögensschutz" und "Compliance"

Von Uwe Bartels Oliver, Dieterle Frank Knieriemen, Dr. Stefan Stöhr

(10.09.15) - Ziel des Beitrages ist es, Geschäftsleitungen und Management in den Öffentlichen Institutionen für das betriebliche Erfordernis und den betrieblichen Nutzen einer in die zentralen Geschäftsprozesse integrierten internen Überwachung weiter zu sensibilisieren und die Notwendigkeit der Einrichtung effizienter Interner Kontrollsysteme (IKS) in Behörden und deren Anpassung und Aktualisierung an veränderte Rahmenbedingungen weiter zu schärfen. Die Vermeidung eines unsachgemäßen und verschwenderischen Umgangs mit öffentlichen Mitteln sowie die Notwendigkeit eines sparsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit Steuergeldern erfordern die Implementierung wirksamer IKS auch in der Öffentlichen Verwaltung. IKS wurden ursprünglich für private – speziell kapitalmarktorientierte – Unternehmen entwickelt. Die hierfür konzipierten Ziele und Strukturen lassen sich – unter Berücksichtigung der entsprechenden Spezifika – "1 zu 1" auf Öffentliche Institutionen übertragen.

Eine einheitliche, verbindliche Definition für den Begriff "IKS" im Sinne einer juristischen Legaldefinition gibt es nicht. Gemeinsam ist jedoch allen Beschreibungen der Charakter des IKS als Steuerungs- und Sicherungsinstrument zur Zielerreichung der Institution. Das IKS versteht sich – allgemein formuliert – als Managementinstrument zur systematischen Sicherstellung der unternehmerischen Ziele in den Bereichen "Geschäftsprozesse", "Informationen", "Vermögensschutz" und "Compliance", in dem die Geschäftsprozesse (GP) sicher, effektiv und effizient ablaufen und damit Fehlentwicklungen verhindert bzw. reduziert werden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2015, Seite 162 bis 175) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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