Umsetzung der Professional Skepticism
Bedeutung der Professional Skepticism für den Erfolg der Internen Revision
Nur ein gut geschulter Interner Revisor, insbesondere mit Verständnis für das Geschäftsmodell und die Prozesse, kann eine berufliche Skepsis einnehmen
Prof. Ulrich Bantleon
Um den Mehrwert der Prüfungsleistung zu optimieren, ist das eigene Handeln und die eigene Methodik zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Im Bereich der Abschlussprüfung wird hierbei die Bedeutung der Professional Skepticism für die Qualität des Prüfungsurteils betont. Sowohl der Gesetzgeber als auch der Berufsstand drängen auf eine Stärkung und konsequente Umsetzung der Professional Skepticism. Beispiele hierfür sind der Artikel 21 "Berufsgrundsätze und kritische Grundhaltung" der aktualisierten EU-Abschlussprüfer-Richtlinie und dessen Umsetzung durch das Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAReG) sowie die aktuelle Diskussion in der International Federation of Accountants (IFAC).
Dieser Artikel ist ein Diskussionsbeitrag zur Bedeutung und Umsetzung der Professional Skepticism für die Interne Revision. Ausgehend von der Einordnung im Bereich der Abschlussprüfung wird die Verankerung im International Professional Practice Framework (IPPF) des The Institute of Internal Auditors (IIA) sowie Ansätze zu deren praktischer Umsetzung und dabei notwendiger Anpassungen für die Interne Revision thematisiert.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2018, Seite 276 bis 285) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.