Schwerpunktthemen der 7. MaRisk-Novelle


Die 7. Novelle der MaRisk: Überblick und Auswirkungen auf die Interne Revision
Institute sollen ihre ESG-Risiken mithilfe wissenschaftlich fundierter Szenarien messen - Es ist nicht vorgesehen, dass sie selbst Annahmen zum Klimawandel oder zu einer nachhaltigen Wirtschaft treffen



Prof. Dr. Niels Olaf Angermüller

Mit Veröffentlichung der 7. MaRisk-Novelle hat die BaFin die für Interne Revisoren in Banken besonders wichtigen Anforderungen erneut angepasst. Die Schwerpunkte lagen auf ESG-Risiken, dem Immobiliengeschäft, der Kreditvergabe und -überwachung sowie allgemeinen Anforderungen an die Verwendung von Modellen. Zudem erfolgten unter anderem Klarstellungen zum Arbeiten im Homeoffice. Auch wenn es keine Änderungen im Modul zur Internen Revision gab, sind die Neuerungen für Interne Revisionen von herausgehobener Bedeutung, da die MaRisk zentral für Prüfungen im Bankenbereich sind.

Am 29. Juni 2023 wurde mit dem Rundschreiben 05/2023 (BA) die 7. Novelle der MaRisk veröffentlicht. Die novellierten MaRisk setzen die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Kreditvergabe und -überwachung um und machen konkrete, weitreichende Vorgaben zu ESG-Risiken. Damit werden die bisher im BaFin-Merkblatt zu Nachhaltigkeitsrisiken gemachten Überlegungen für die Umsetzung in Kreditinstituten in einer verbindlichen Regelung
berücksichtigt.

Dieser Beitrag gibt – geordnet nach Schwerpunkten (Kapitel 2) und weiteren Aspekten (Kapitel 3) – einen Überblick über die Änderungen der MaRisk im Rahmen der 7. Novelle. Da die MaRisk im Zentrum der Prüfungen durch die Interne Revision stehen, sind sie für deren praktische Arbeit von besonderer Bedeutung. Änderungen zur Tätigkeit der Internen Revision selbst (BT 2 MaRisk) erfolgten nicht. Die 7. Novelle der MaRisk hat aber unmittelbaren Einfluss auf die Aufgabeninhalte der Internen Revision, sodass sie für Interne Revisionen eine große Bedeutung hat. Das Kapitel 4 fasst die Aspekte knapp zusammen.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2023, Seite 248 bis 252) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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