Risiken durch wirtschaftliches Handeln


Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Ansätze für die Revisionsarbeit
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum LkSG wurde am 11. Juni 2021 vom Bundestag beschlossen und am 25. Juni 2021 vom Bundesrat gebilligt. Die Regelungen treten mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft

18. Juni 2025

Thomas Berger

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 tritt das deutsche Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) in Kraft. Mit diesem Gesetz werden Unternehmen stärker für die Zustände in ihrer weltweiten Lieferkette in die Verantwortung genommen. Den Unternehmen werden hierfür Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auferlegt. Bei Verstößen gegen das LkSG drohen unter anderem Bußgelder in empfindlicher Höhe von bis zu zwei Prozent des weltweiten Umsatzes. Neben dem LkSG zeichnet sich derzeit ein strengeres europäisches Lieferkettengesetz ab, welches ab dem Jahr 2024 Anwendung finden soll (Die entsprechende EU-Richtlinie muss in ein nationales Gesetz umgesetzt werden, wodurch das LkSG eine wesentliche Anpassung insbesondere durch die Aufnahme einer zivilrechtlichen Haftung und hinsichtlich des Anwendungsbereichs erfahren könnte).

Die Verpflichteten werden bereits jetzt handeln müssen, um rechtzeitig gesetzeskonform mit der deutschen Regelung zu sein. Eingerichtete Systeme (beispielsweise Managementsystem, Verantwortlicher und Hinweisgebersystem) werden zu gegebener Zeit an eine europäische Regelung anzupassen sein.

Das LkSG beabsichtigt, im Inland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe stärker für die Zustände bei ihren weltweiten Zulieferern in die Verantwortung zu nehmen. Hierfür werden ihnen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auferlegt. Die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten sollen dadurch gestärkt werden. Eine dem LkSG vorausgegangene Selbstverpflichtung von Unternehmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hatte dieses Ziel verfehlt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2021, Seite 220 bis 229) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus

    In diesem Beitrag geht es um den Prüfungsleitfaden, der entwickelt wurde, um unter Berücksichtigung der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der übergreifenden (Cross Cutting) Standards Revisionsabteilungen als Vorlage für ESG-Prüfungen beziehungsweise CSRD-Prüfungen zu dienen. Der Leitfaden wurde auf https://www.diir.de/fachwissen/fachbeitraege/ veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Besonderer Dank gilt der Projektgruppenleiterin Miriam Benecke, die mit der organisatorischen Unterstützung von Athanasios Dakas und 25 aktiven Mitgliedern in regelmäßigen Treffen gemeinsam den ESG-Prüfungsleitfaden entwickelt hat.

  • Idealer Zeitpunkt für eine Prüfung

    Eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft bezüglich Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechten und anderen ESG-Themen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und für die Unternehmenswelt mit etlichen Risiken und Chancen verknüpft. Sie sollte somit auch im Betrachtungsumfeld der Internen Revision von Unternehmen liegen. Der Beitrag liefert eine Aufstellung von Kategorien, Aspekten und Fragestellungen, die für eine Bewertung von Risiken und einer darauf aufbauenden Priorisierung von Prüfungen im Themengebiet ESG relevant sind.

  • Notwendigkeit einer integrativen Cybersicherheit

    Die Tatsache, dass digitalwirtschaftliche Geschäftsmodelle zunehmend mit Cyberangriffen zu rechnen haben, verlangt nach einer resilienten Abwehr in Form eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Da der Beginn der Angriffsvektoren häufig mit dem Social Engineering verknüpft ist, empfiehlt sich eine Härtung/Festigung der organisatorischen Außenschichten, bevor ein Eindringen in die IT-Infrastruktur gelingt.

  • Vermeidung von Abnahmeverpflichtungen

    In diesem Beitrag werden die für die Ermittlung der Planbedarfe für Produktionsmaterial erforderlichen Teilprozesse und Aktivitäten und deren Bedeutung für den Einkauf erläutert. Hierbei werden mögliche Schwachstellen und wesentliche Risiken herausgearbeitet und Prüfungsfragen sowie -ansätze zu deren Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dargestellt.

  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

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