Mehr als die Prüfung eines agilen Teams
Erweiterung des Prüfungsfokus der Internen Revision auf das Zusammenspiel von agilen und traditionell arbeitenden Organisationsbereichen
Die Prüfung agiler Teams sollte immer auch die Schnittstellen zu den umgebenden Organisationseinheiten einbeziehen und betrachten, ob diese angemessen gemanagt werden
Urs Andelfinger, Dr. Petra Haferkorn
Unternehmen nutzen verbreitet agile Organisationsformen als Antwort auf die zunehmende Dynamik des technischen und wettbewerbsmäßigen Umfelds. Das führt in vielen Organisationen zur Herausbildung von Parallelstrukturen von agil agierenden Teams und traditionell(er) arbeiten den Organisationsbereichen.
Agile Teams arbeiten oft anders als die sie umgebenden Organisationsbereiche. Das führt zu organisatorischen Bruchstellen, Spannungen zwischen beiden Seiten und Missverständnissen. Viele dieser Brüche sind strukturell bedingt und begleiten Organisationen auf Dauer. Eine Prüfung agiler Teams, die nur auf das einzelne Team fokussiert, reicht deshalb nicht mehr aus. Stattdessen sollte auch das Zusammenspiel zwischen den agilen Teams und den sie umgebenden Organisationsbereichen einbezogen werden.
Der Artikel beschreibt das Grundmuster hinter den Strukturbrüchen, erläutert typische Bruchstellen und gibt anhand von zwei ausführlich beschriebenen Prüfungsszenarien praktische Tipps, wie das Zusammenspiel von agilen Teams mit den umgebenden traditionellen Organisationsbereichen von der Revision geprüft werden kann.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2022, Seite 266 bis 276) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.