LkSG und Ausblick auf kommende EU-Verordnung
Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im Einkauf – Ein Prüfungsleitfaden (Teil 1)
Die Lieferkette umfasst den eigenen Geschäftsbereich, den unmittelbaren Zulieferer und den mittelbaren Zulieferer
Joanna Dulska, Wolfgang Korkhaus, Dr. Gernot Eckstein, Marc Hirle
Dieser Leitfaden stellt im Hinblick auf die sich konstant entwickelnde Thematik der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette eine Momentaufnahme der Gesetzeslage dar. Er soll dem Revisor helfen, das Grundverständnis für die Inhalte und die Intention des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu entwickeln, und er bietet einige beispielhafte Prüfungsfragen an, die ergänzend zu den Stichproben gestellt werden können. Diese haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können, müssen sogar, durch Fragestellungen in spezifischen Branchen ergänzt oder abgewandelt werden. Im ersten Teil geht es um den Anwendungsbereich des LkSG, dessen Begriffe und Hauptprinzipien, Interpretationsspielräume, die gesellschaftliche Einbettung, die Projektevaluierung und die Einrichtung eines Risikomanagementsystems.
Am 1. Januar 2023 trat das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, mit angemessener Sorgfalt Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte und zur Einhaltung von Umweltstandards zu ergreifen. Die Maßnahmen sollen die gesamte Lieferkette (ohne Kunden) umfassen und nicht nur die interne Zuständigkeit eines Unternehmens (eigener Geschäftsbereich). Verletzungen von Sorgfaltspflichten können zu erheblichen Geldbußen und zum Ausschluss von Vergabe- verfahren der öffentlichen Hand führen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2024, Seite 203 bis 212) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.