Interne Revision & Franchisegeber


Zur möglichen Rolle der Internen Revision bei der vorvertraglichen Aufklärung -Mehrwertpotenzial der Internen Revision am Beispiel von Franchisesystemen
Die deutsche Franchisewirtschaft hat das Problem einer rechtsprechungskonformen und nach Best Practice ausgerichteten vorvertraglichen Aufklärung noch nicht gelöst




Dr. Hans-Ulrich Westhausen

Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems. Gerichtsurteile legen den Eindruck nahe, dass die deutsche Franchisewirtschaft das Problem einer rechtsprechungskonformen und nach Best Practice ausgerichteten vorvertraglichen Aufklärungspflicht noch immer nicht gelöst hat. Hier könnte nun die Interne Revision in der Franchisepraxis als Qualitätssicherungsfunktion ins Spiel gebracht werden, um den Ablauf der Vertragsanbahnung zu stabilisieren und möglichst konfliktfrei und transparent für die beteiligten Parteien zu gestalten. Die Interne Revision sollte aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation und Expertise hierzu in der Lage sein. Überdies bekäme sie die Chance, ihren Wertbeitrag weiter zu unterstreichen.

Nachfolgend soll der Frage nachgegangen werden, ob und gegebenenfalls wie die Interne Revision bei der Anbahnung von Franchiseverträgen eingebunden werden könnte oder vielleicht sogar müsste, um einen denkbaren Mehrwert für den Franchisegeber und eventuell auch für den potenziellen Franchiseinteressenten zu generieren.

In Deutschland waren 2021 etwa 1.800 Franchisesysteme aktiv, in denen 141.821 Franchisenehmer mit 787.207 Arbeitnehmern einen Umsatz von 135,8 Milliarden Euro erwirtschafteten. Das enorme Wachstum der Franchisewirtschaft ist beeindruckend. Ungeachtet aller Krisen verdreifachte sich die Anzahl von Franchisesystemen seit 1998 (630) bis heute (1.800). Parallel dazu stieg die Anzahl der Franchisenehmer seit 1998 in jedem Jahr um durchschnittlich etwa sieben Prozent von 31.000 (1998) auf 141.821 (2021).

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2023, Seite 274 bis 283) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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