ESG-Grundlagen & Compliance-Anforderungen
Prüfung von CO2-Emissionen und Reduktionen
Implementierung einer wesentlichen ESG-Komponente und globalen Herausforderung in den Alltag der Internen Revision
Athanasios Dakas
Kaum eine Thematik wird in den letzten Jahren in der Presse, der Politik aber auch durch öffentliche Kundgebungen und Demonstrationen so stark diskutiert wie der Klimawandel. Der Begriff "Greenhouse Gas Emissions" führt zu über einer Milliarde Suchergebnissen auf Google und übersteigt damit klassische Finanzbegriffe wie "EBIT" und "Cashflow" deutlich. Die gesetzlichen Anforderungen steigen sukzessive und betreffen immer mehr Unternehmen. Finanzierungen werden auch von der Nachhaltigkeit des jeweiligen Unternehmens abhängig gemacht.
Zudem haben insbesondere junge Bewerber ein großes Interesse am ESG-Profil des potenziellen Arbeitgebers. Ein Thema, welches global eine so hohe Priorität aufweist, sollte auch im Audit Universe der Internen Revision verankert sein und in den Prüfungen berücksichtigt werden. Im Folgenden werden die aktuellen Grundlagen, wesentliche CO2-Emissionen und deren Kategorisierung, Ansätze zur Reduktion anhand eines bewährten Standards sowie Prüfungs- und Beratungsansätze für die Interne Revision zur Erbringung von Mehrwerten dargestellt.
Die Thematik ESG (Environmental, Social, Governance) ist grundsätzlich nicht neu und wurde schon vor vielen Jahrzehnten in ersten Ausprägungen definiert. Hierbei können zum Beispiel folgende wesentliche ESG-Grundlagen genannt werden.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2022, Seite 224 bis 231) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.