Digitale Innovationen im Prüfungswesen
M. A. Cristiano Feliciano, Univ.-Prof. Reiner Quick
Digitale Innovationen können die Effizienz und/oder die Qualität von Prüfungen steigern. Unklar ist, welche neuartigen Tools künftig im Prüfungsprozess integriert werden und wie hoch die aktuelle Expertise von Revisoren ist. Deshalb wurde eine getrennte Befragung von Internen Revisoren und Abschlussprüfern durchgeführt und die Ergebnisse vergleichend analysiert. Die Probanden bewerteten jeweils 14 Anwendungen als relevant, davon wurden 13 Werkzeuge von beiden Gruppen als wichtig eingestuft. Zudem zeigen die Ergebnisse, dass die selbst eingeschätzten Fähigkeiten gering sind, auch für Technologien, die eine hohe Zukunftsrelevanz haben. Verstärkte Anstrengungen scheinen unerlässlich, um diese Lücke zu schließen.
Neuartige Informationstechnologie (IT) kann das Prüfungswesen revolutionieren. Digitale Lösungen bergen das Potenzial, Arbeitsmethoden zu optimieren und die Prozessqualität signifikant anzuheben. So führt der zunehmende Einsatz von Innovationen zu verbesserten Rahmenbedingungen, da diese den Zugang zu Big Data erleichtern und Kontrollroutinen beschleunigen. Ein Continuous Auditing wird dann real und bringt Interne Revisoren und Abschlussprüfer näher zusammen. Aufgrund des Überangebots an IT und der Geschwindigkeit, mit der neue Technologien entstehen, haben die Interne Revisionsfunktion und Prüfungsgesellschaften jedoch die Qual der Wahl.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2024, Seite 213 bis 220) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.