Das IKS ist unerlässlich, aber kein Allheilmittel


Das Interne Kontrollsystem – Ihr Rettungsfallschirm - Eine Anleitung zur erfolgreichen Ausgestaltung
Legen Sie Ihr IKS breit aus, um den größtmöglichen Nutzen zu erzielen



Pascal Stirnimann

Ein funktionierendes und gut ausbalanciertes IKS agiert in Ihrem Arbeitsalltag als persönlicher Rettungsfallschirm. Wie stellen Sie sicher, dass Ihr IKS diese Funktion erfüllt und nicht als Papiertiger in einer Schublade landet? Würden Sie ohne Fallschirm aus dem Flugzeug springen? Sicher nicht. Auch wenn ein Fallschirm keine hundertprozentige Sicherheit garantiert, reduziert er das Unfallrisiko und trübt dabei nicht die Freude des freien Falls und des anschließenden Gleitflugs. Gleiches gilt beim Internen Kontrollsystem (IKS): Es garantiert Ihnen keine vollständige Sicherheit, reduziert aber die Wahrscheinlichkeit, dass das Vermögen aufgrund von Eingriffen einen erheblichen Schaden nimmt. Sie arbeiten und schlafen entspannter! Eine Anleitung zur erfolgreichen Ausgestaltung.

Im betriebswirtschaftlichen Sinn muss das IKS das ganze Unternehmen erfassen. Leider wird es aber oft auf die Prozesse zur Buchführung und zur finanziellen Berichterstattung begrenzt. In der Schweiz muss der Abschlussprüfer das IKS nur bezüglich der Finanzberichterstattung beurteilen.

Dadurch wird es zu einem Buchhalterthema degradiert und dessen Potenzial nicht ausgeschöpft. Stellen Sie daher sicher, dass Ihr IKS auch Prozesse erfasst, die einen Bezug zur Finanzberichterstattung haben: Es sollte zum Beispiel Prozesse zum Controlling, Personal und zum Subventionswesen umfassen. Dies schafft Nutzen. Erkennen Sie auch Synergien: Im Instrumentendschungel ist es für die Betroffenen frustrierend und demotivierend, wenn zwischen den verschiedenen Steuerungs- und Kontrollinstrumenten Doppelspurigkeit sprießt und Ineffizienzen bestehen.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2024, Seite 152 bis 154) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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