Das Anti-Fraud-Gen: die Prüftätigkeit
Anti-Fraud: Ein Thema für den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen
Der externen Finanzkontrolle kann im Rahmen ihrer Prüfungen Fraud begegnen. Sie muss aber auch ein eigenes Anti-Fraud-Management-System vorweisen
Prof. Dr. Brigitte Mandt
Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (NRW) trägt durch seine Prüftätigkeit zu einer transparenten und rechtmäßig handelnden öffentlichen Verwaltung bei. Dadurch wird nicht nur ein kontinuierlicher Rechenschaftslegungsprozess gefördert, sondern auch die Integrität der öffentlichen Verwaltung gestärkt und ihre Leistungsfähigkeit erhöht. Integrität und Leistungsfähigkeit könnten aber durch doloses Handeln (Fraud) enorm beeinträchtigt werden.
Das Thema "doloses Handeln" (hier im Sinne von Korruption) und die Arbeit der externen Finanzkontrolle sind daher in vielerlei Hinsicht miteinander verknüpft: Einerseits kann der externen Finanzkontrolle im Rahmen ihrer Prüfungen Fraud begegnen. Andererseits muss sie, gesetzlich normiert oder aber aus einer Selbstverpflichtung heraus, ein eigenes Anti-Fraud-Management-System vorweisen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2021, Seite 28 bis 34) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
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In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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