Das Anti-Fraud-Gen des Landesrechnungshofs NRW


Anti-Fraud: Ein Thema für den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen
Der externen Finanzkontrolle kann im Rahmen ihrer Prüfungen Fraud begegnen - Sie muss aber auch ein eigenes Anti-Fraud-Management-System vorweisen



Prof. Dr. Brigitte Mandt

Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (NRW) trägt durch seine Prüftätigkeit zu einer transparenten und rechtmäßig handelnden öffentlichen Verwaltung bei. Dadurch wird nicht nur ein kontinuierlicher Rechenschaftslegungsprozess gefördert, sondern auch die Integrität der öffentlichen Verwaltung gestärkt und ihre Leistungsfähigkeit erhöht. Integrität und Leistungsfähigkeit könnten aber durch doloses Handeln (Fraud) enorm beeinträchtigt werden. Das Thema "doloses Handeln" (hier im Sinne von Korruption) und die Arbeit der externen Finanzkontrolle sind daher in vielerlei Hinsicht miteinander verknüpft: Einerseits kann der externen Finanzkontrolle im Rahmen ihrer Prüfungen Fraud begegnen. Andererseits muss sie, gesetzlich normiert oder aber aus einer Selbstverpflichtung heraus, ein eigenes Anti-Fraud-Management-System vorweisen.

Berichte über Verdachtsfälle von Bestechlichkeit oder Betrug gerade im Zusammenhang mit staatlichen Bau- oder Beschaffungsmaßnahmen finden sich immer wieder in der Presse und in Lagebildern zur Korruption, beispielsweise im Lagebild des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes. Insofern verwundert es nicht, dass dem Landesrechnungshof NRW als Organ der externen Finanzkontrolle (und damit als Kontrolleur der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes) im Rahmen seiner Arbeit doloses Handeln begegnen kann.

Der Landesrechnungshof NRW prüft darüber hinaus regelmäßig Prozesse zur Prävention, Aufdeckung und Korrektur von dolosem Handeln. Beispielsweise befasste er sich im Jahr 2010 mit der Organisation und Arbeitsweise der Internen Revision bei den sechs nordrheinwestfälischen Universitätskliniken.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2021, Seite 28 bis 34) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


Zeitschrift Interne Revision - Fachzeitschrift für Wissenschaft und Praxis

Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift

Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo

Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [21 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [20 KB]

Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [46 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [41 KB]


Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen