Nachhaltigkeitsberichte mit spärlicher Information
CSR-Berichterstattung mit EU-Rückenwind
Anwendungserfahrungen in 2018 und neue Entwicklungen in 2019
Von Dr. Hans-Jürgen Hillmer
Die Erwartungen der verschiedenen Stakeholder an die Berichterstattung der großen, aber auch kleinen Unternehmen haben stark zugenommen: Dazu hat hierzulande das in 2017 in Kraft gesetzte CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-UG) beigetragen, das große Unternehmen von öffentlichem Interesse dazu verpflichtet, über wesentliche nichtfinanzielle Belange Auskunft zu geben. Eine Bestandsaufnahme des aktuellen Entwicklungsstands und ein Ausblick auf neue Akzente waren am 11.4.2019 in Köln Gegenstand der Schmalenbach-Tagung 2019. Hierüber und über einige weitere Schlaglichter der Nachhaltigkeitsproblematik, insbesondere die neuen EU-Leitlinien zur klimabezogenen Berichterstattung, wird nachfolgend ein Überblick vermittelt.
Neben den aufgrund des CSR-UG stark angestiegenen Erwartungen an die Berichterstattung ist von aktueller Bedeutung, dass mit Beginn des Jahres 2019 insbesondere die klimabezogene Berichterstattung der Unternehmen verstärkt in den EU-Fokus geraten ist. Eine am 20.3.2019 abgeschlossene Konsultation zur entsprechenden Berichterstattung hat die EU-Kommission nun ausgewertet. Dazu wurden 113 Eingaben gesichtet und am 17.6.2019 wurden neue EU-Leitlinien zur Klimaberichterstattung veröffentlicht. Beispielsweise sollen Unternehmen im Rahmen ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung beschreiben, wie sich der Klimawandel kurz-, mittel- und langfristig auf das Geschäftsmodell und die Strategie des Unternehmens auswirken könnte.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2019; Seite 184 bis 188) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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