Prüfungsqualität des Abschlussprüfers
Externe Pflichtrotation des Abschlussprüfers, Prüfungsmarkt und Prüfungsqualität
Eine Diskussion der EU-Vorschläge im Lichte von Forschungsbefunden
Von Prof. Dr. Reiner Quick und Dr. Daniela Wiemann
(21.05.13) - Die weltweite Finanzkrise sowie damit einhergehende Unternehmenszusammenbrüche und Bilanzskandale verstärkten die Zweifel der Öffentlichkeit an der Angemessenheit des Prüfungsurteils des Abschlussprüfers. Vertrauenswürdige Prüfungsurteile setzen eine hohe Prüfungsqualität voraus. Prüfungsqualität lässt sich als die Wahrscheinlichkeit definieren, dass der Abschlussprüfer wesentliche Fehler im Jahresabschluss des Mandanten entdeckt (Kompetenz) und zudem über diese wahrheitsgemäß berichtet (Unabhängigkeit). Beide Komponenten der Prüfungsqualität müssen nicht nur tatsächlich erfüllt sein, sondern auch von den Jahresabschlussadressaten als erfüllt wahrgenommen werden. Um auf entsprechende Zweifel zu reagieren, hat die Europäische Kommission ein Reformvorhaben im Bereich der Jahresabschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse angestoßen, das zu wesentlichen Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen führen dürfte.
Ein Reformvorschlag der EU-Kommission bezieht sich auf die Einführung einer externen Pflichtrotation für Prüfungsgesellschaften. Bereits in ihrem im Oktober 2010 veröffentlichten Grünbuch weist die Europäische Kommission auf eine Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch einen Turnuswechsel hin, denn ein mit zunehmender Mandatsdauer anwachsendes Vertrauensverhältnis zwischen dem Prüfer und dem Mandanten gefährde die Unabhängigkeit und mindere somit die Prüfungsqualität.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2013, Seite 77 bis 85) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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