Vergütung am langfristigen Wohl auszurichten
Vorstandsvergütung in Europa nach der Krise: Was hat sich geändert?
In der Praxis zeigt sich, dass die an Aktionäre gerichtete Empfehlung der EU-Kommission, von der Ausübung ihres Abstimmungsrechts Gebrauch zu machen, durchaus sinnvoll ist
Von Prof. Dr. Rosemarie Koch und Prof. Dr. Jens Lowitzsch
(21.01.14) - Die Finanz- und Wirtschaftskrise wird häufig mit Strukturen der Vorstandsvergütung insbesondere im Finanzdienstleistungssektor in Verbindung gebracht. Es wird kritisiert, dass die Vorstandsvergütung vor der Krise zu sehr von kurzfristiger variabler Vergütung geprägt war, was zu kurzsichtigen Managemententscheidungen geführt haben soll. Des Weiteren wird angemerkt, dass sich Vergütungsstrukturen negativ auf den Umgang mit Risiken sowie auf die Risikobereitschaft auswirken.
Die gängigen Praktiken der Vorstandsvergütung wurden vielerorts als risikoreiches Verhalten von Managern begünstigend identifiziert, einer der Faktoren, der die Finanzmarktkrise 2008/2009 auslöste. In diesem Aufsatz wird untersucht, welche Vorschläge und Maßnahmen zur Regulierung der Vorstandsvergütung die Europäische Kommission nach der Finanzkrise unternommen hat und in welcher Art diese in ausgewählten EU-Ländern umgesetzt wurden. Des Weiteren werden verschiedene konkrete Beispiele aus europäischen Ländern näher analysiert.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2013, Seite 252 bis 255) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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