Maßnahmen, um die Prüfungsqualität zu steigern


Verhandlungen zwischen Unternehmen und Abschlussprüfern
Impulse zur Steigerung der Qualität der bezogenen Abschlussprüferleistung und deren Kommunikation


Von Dr. Corinna Ewelt-Knauer

(09.07.14) - Die Qualität der bezogenen Abschlussprüfungsleistungen ist für Unternehmen äußerst bedeutsam. Eine der Hauptaufgaben des Abschlussprüfers ist es, die Glaubwürdigkeit der Unternehmensinformationen sicherzustellen. Denn nur wenn die Adressaten die vom Management vorgelegten Zahlen als glaubwürdig erachten, werden die Adressaten diese bei ihrer Entscheidungsfindung heranziehen.

Die Skandale der letzten Jahre haben jedoch das Vertrauen in die Arbeit des Abschlussprüfers erheblich erschüttert, was sich aktuell beispielsweise in zahlreichen politischen Bestrebungen zur Reformierung des Abschlussprüfermarkts niederschlägt. Doch auch Unternehmen selbst können mit dem Abschlussprüfer individuell qualitätssichernde bzw. qualitätsfördernde Maßnahmen freiwillig aushandeln und auf diese Weise positive Signale an die Adressaten senden.

Im nachfolgenden Beitrag werden beispielhaft abstrakte Vorschläge für solche Maßnahmen vorgestellt. Darauf aufbauend wird verdeutlicht, wie die bezogene Prüfungsleistung für die Adressaten prägnanter als bislang skizziert werden könnte, damit die Adressaten die Qualität der Prüfung besser nachvollziehen können.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2014, Seite 122 bis 126) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.

Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Weg zur Bekämpfung von Geldwäsche

    Die Bundesregierung will die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland verbessern. Die geplanten Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich. Außerdem werden neue Strukturen geschaffen, um künftig Finanzkriminalität besser bekämpfen zu können.

  • LkSG in der Praxis

    Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen gleich welcher Rechtsform, die mehr als 3.000 Arbeitnehmende in Deutschland beschäftigen.

  • KI zur Entwicklung des Geschäftsmodells

    Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) stellt Führung, Aufsicht und Belegschaftsvertretung vor die Herausforderung, das Thema zu durchdringen, Entwicklungslinien zu verstehen und Schlussfolgerungen für die eigene Organisation zu ziehen. Der vorliegende Beitrag gibt Impulse für eine KI-kompetente Corporate Governance.

  • Regulatorischer Druck auf die Kapitalmarktkonzerne

    Der gesellschaftliche und regulatorische Druck auf die Kapitalmarktkonzerne zur Etablierung von mehr Diversität in den obersten Führungsgremien nimmt zu. Ergebnisse einer multidimensionalen Untersuchung zum Status quo der Diversität in der Unternehmensführung von Euro-Stoxx-50-Unternehmen zeigen ein differenziertes Bild.

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung & Fahrradbranche

    Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird anhand zahlreicher Rahmenwerke, Standards und Leitfäden unter anwendungsorientierten Gesichtspunkten konkretisiert. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) stellt einen Leitfaden dar, der Unternehmen die Berichterstattung über nachhaltigkeitsrelevante Aspekte des betrieblichen Handelns anhand von 20 Kriterien ermöglicht.

  • Wesentlichkeitsanalyse & Rechnungslegung

    Seit 1.1.2024 sind die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - trotz noch fehlender Rechtsumsetzung im Großteil der Mitgliedstaaten - in der EU anzuwenden. Die damit einhergehenden Transparenzpflichten in puncto Nachhaltigkeit sind ein wesentlicher Baustein in der übergeordneten Sustainable-Finance-Initiative der EU-Kommission - und für europäische Unternehmen ein weiterer Schritt hin zu einer neuen "Sustainable Corporate Governance".

  • Qualifikationsmatrix empfohlen

    Nach der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten, wobei auf Diversität zu achten und Nachhaltigkeitsexpertise zu berücksichtigen ist.

  • SOGs gewinnen an Bedeutung

    Aktienhaltevorschriften bzw. Share Ownership Guidelines (SOGs) haben in den vergangenen Jahren in der Vorstandsvergütung an Relevanz gewonnen, insbesondere in größeren börsennotierten Unternehmen. Auch der Druck auf kleinere börsennotierte Unternehmen, SOGs einzuführen, nimmt zu.

  • Einführung: D&O-Versicherung

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um eine D&O- Versicherung. Ein Teil des Versicherungsschutzes kann auch in der Übernahme von Verteidigungskosten im Fall eines Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer bestehen.

  • Einrichtung von Hinweisgebersystemen

    Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen, die sich für Unternehmen unter der Whistleblower-Richtlinie der EU und dem Hinweisgeberschutzgesetz stellen. Er gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen und praxisorientierte Empfehlungen unter Berücksichtigung der teils unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten der EU.

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