Informationsqualität von Prognosen
Warum Geschäftsleiter für die Beurteilung der Informationsgrundlage von Prognosen ein regelbasiertes Verfahren benötigen
Wird bei Prognosen überwiegend mit Erwartungswerten gearbeitet, leidet die Entscheidungsqualität
Von Prof. Dr. Matthias Graumann und Prof. Dr. Tobias Engelsleben
(02.05.11) - Die Entscheidung für oder gegen unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten hängt maßgeblich davon ab, welche Auswirkungen für die jeweiligen Handlungen prognostiziert werden. Solche Prognosen sind naturgemäß unsicher, weshalb die Betriebswirtschaftslehre die Verwendung von Wahrscheinlichkeiten zur Darstellung der Prognoseergebnisse empfiehlt. In der Praxis arbeiten Geschäftsleiter jedoch lieber mit Erwartungswerten, weil dies den Aufwand der Informationsbeschaffung und -verarbeitung in erträglichen Grenzen hält. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist ein solches Vorgehen durchaus legitim.
Es führt allerdings leicht dazu, dass die eingeschränkten Zuverlässigkeiten der Prognosen in Vergessenheit geraten und zu riskante Entscheidungen getroffen werden. Um dieses Problem zu lösen, sollte die Beurteilung der Informationsgrundlage von Prognosen einem regelbasierten Verfahren unterworfen werden. Dafür reicht bereits die Anwendung von vier Regeln aus, die nachfolgend vorgestellt werden.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2011, Seite 69 bis 75) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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