Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Die Praxis der Unternehmensüberwachung am Beispiel des Risikomanagements
Die Dokumentation des RMS in Form des Risikomanagementhandbuchs ist eine grundlegende Informationsquelle für Aufsichtsratsmitglieder
Von Prof. Dr. Marc Eulerich, Dr. Christian Lohmann
Die Überwachung des Risikomanagements ist eine zunehmend bedeutsamere Aufgabe des Aufsichtsrats, an welcher ebenfalls die Arbeitnehmervertreter eines mitbestimmten Aufsichtsrats mitwirken. Der Beitrag beschreibt auf der Basis einer durch die Hans-Böckler-Stiftung geförderten empirischen Erhebung die gegenwärtige Praxis bei der Einbindung von Arbeitnehmervertretern. Anhand der Umfrageergebnisse und ergänzender Experteninterviews werden Problembereiche sowie Best-Practice-Empfehlungen herausgearbeitet.
Auch wenn Arbeitnehmervertreter großenteils im Aufsichtsrat nachvollziehbare und gut aufbereitete Informationen insbesondere zu quantifizierbaren Risiken erhalten, muss die Informationsversorgung sowohl seitens des Informationsgebers (insbesondere Vorstand, Abschlussprüfer, Risikomanagement und Interne Revision) als auch seitens des Informationsempfängers (also Arbeitnehmer- und Kapitalvertreter im Aufsichtsrat) regelmäßig hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und der Qualität überprüft werden.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2019; Seite 172 bis 177) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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