Einführung der Obergrenze für Beratungsleistungen


Das sog. fee-cap für zulässige Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers
Ein Ausblick auf die erstmalige Berücksichtigung von Art. 4 Abs. 2 EU-AprVO



Dr. Markus Widmann, Prof. Dr. Matthias Wolz

Mit Art. 4 Abs. 2 EU-AprVO, der Prüfungsgesellschaften und Unternehmen des öffentlichen Interesses gleichermaßen betrifft, wird eine betragsmäßige Obergrenze für Beratungsleistungen des Abschlussprüfers eingeführt, die erstmals im Geschäftsjahr 2020 zur Anwendung kommen soll. Die nachfolgende Analyse zeigt, dass Beratungsleistungen bestimmter Prüfer-Mandant-Beziehungen nicht mehr im bisherigen Umfang angeboten werden können. In diesen Fällen greifen die Vorgaben zur Begrenzung des Beratungsangebots neben den sonstigen Maßnahmen zur Regulierung in den Prüfungsmarkt teilweise empfindlich ein. Dabei darf bezweifelt werden, dass dies den Wettbewerb auf dem Prüfungsmarkt nachhaltig steigern wird, wie es der Zielsetzung der EU-Kommission entspricht. Es bleibt somit – insbesondere vor dem Hintergrund der sonstigen Regelungsbereiche der EU-Reformen zur Abschlussprüfung und deren Umsetzungen durch den deutschen Gesetzgeber – spannend abzuwarten, welchen Anteil Beratungsleistungen in den kommenden Geschäftsjahren am Honorar des Abschlussprüfers einnehmen und welche Folgewirkungen sich hieraus für den Prüfungsmarkt ergeben werden.

Seit Bestehen der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) bilden die Umsetzungen der Anforderungen aus der EU-Regulierung, insbesondere in Bezug auf die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen, einen Schwerpunktbereich innerhalb des Arbeitsprogramms der berufsstandsunabhängigen Aufsicht über die Abschlussprüfer in Deutschland. Die Regulierungsmaßnahme aus Brüssel bezieht sich dabei auf die Verabschiedung der Verordnung (EU) Nr.537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.4.2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (nachfolgend EU-AprVO).

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2019; Seite 264 bis 271) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • ESG-Berichte: Anforderungen nehmen zu

    Steigende ESG-Anforderungen stellen Unternehmen, insbesondere KMU, vor erhebliche Herausforderungen. Dieser Beitrag systematisiert gesetzliche und stakeholdergetriebene Erwartungen anhand von strukturierten Anforderungsprofilen. Ergänzend wird eine Marktübersicht geeigneter ESG-Tools präsentiert, die Unternehmen bei der Datenerhebung und Datenanalyse unterstützt. Ziel ist es, Unternehmen eine praxisnahe Orientierung zur Realisierung einer strukturierten und effizienten Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung zu stellen. Nachhaltigkeit hat für Unternehmen strategische Bedeutung. Im Zuge neuer Berichtspflichten rücken auch stakeholder-getriebene Nachhaltigkeitsinteressen zunehmend in den Fokus.

  • Nutzenverteilung und Zielkonflikte

    Win-win-Situationen gelten im wirtschaftsethischen Diskurs als Idealbild unternehmerischer Entscheidungspraxis. Doch in der Realität unterliegen sie oft einer verkürzten Darstellung, die Zielkonflikte zwischen Stakeholdern verschleiert. Anhand theoretischer Modelle und eines Fallbeispiels wird im Beitrag verdeutlicht, dass Corporate Governance regelmäßig mit Spannungen zwischen normativen Ansprüchen und ökonomischen Anforderungen konfrontiert ist.

  • Vertrauen als Corporate-Governance-Prinzip

    Vertrauen ist das wichtigste, aber ein oft vernachlässigtes Aktivum in Unternehmen. Der vorliegende Beitrag zeigt zunächst den aktuellen Stand der Vertrauenspraxis und typische Fallstricke des aktiven Vertrauensmanagements. Im Anschluss wird aus Governance-, Institutionen- und Vertrauensforschung der gestaltbare Kern von Vertrauen herausgearbeitet. Darauf aufbauend wird das vom Autor entwickelte GIT-Konzept erörtert, das Vertrauen als integralen Bestandteil gestaltender Corporate Governance verankert.

  • Wirksamkeit von ESG-Maßnahmen

    Viele Unternehmen investieren in betriebliche Nachhaltigkeit im Sinne der Durchführung von ESG-Maßnahmen. Eine aktuelle Studie der Beitragsautoren zeigt auf, dass solche Maßnahmen unterschiedliche, teils konträre - ESG-bezogene vs. finanzielle - Auswirkungen haben können. Es stellt sich somit nicht nur die Frage, ob, sondern auch wie und welche ESG-Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Ziel dieses Beitrags ist es, aus den Studienergebnissen Praxisimplikationen für die Unternehmensleitung und -überwachung abzuleiten.

  • Rechnungslegung & Nachhaltigkeit

    Seit der Veröffentlichung des "Omnibus package on Sustainability" herrscht große Verunsicherung aufseiten europäischer Unternehmen: Die Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung - und daran knüpfend der "Sustainable Corporate Governance" - ist zeitlich erneut in die Ferne gerückt und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung mit zahlreichen Fragezeichen verbunden. Vor diesem Hintergrund müssen Unternehmen dennoch Entscheidungen dazu treffen, wie sie sich positionieren und welche Schritte sie zur Weiterentwicklung ihres Rechnungswesens setzen wollen.

  • Rechnungslegung: VSME-Standard

    Im Dezember 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktferner kleiner und mittelgroßer Unternehmen (VSME Standard) verabschiedet. Damit wird die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht-kapitalmarktorientierter kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) innerhalb der Europäischen Union erstmals anhand eines spezifischen Standards konkretisiert.

  • Impairment-Test nach IAS 36

    Firmenwerte (Goodwill) machen bei vielen DAX-Konzernen einen erheblichen Teil der langfristigen Vermögenswerte aus. Der jährliche Werthaltigkeitstest eröffnet jedoch erhebliche Bewertungsspielräume, die zu bilanzpolitischen Zwecken genutzt werden können. Die Auswertung der Geschäftsberichte 2024 zeigt, dass etwa ein Viertel der DAX-Unternehmen explizit auf Wertminderungsrisiken im Zusammenhang mit dem Goodwill hinweist.

  • Aufsichtsrat & Überwachungspflichten

    Die Einrichtung, Überwachung und Prüfung des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS und RMS) und die Berichterstattung hierüber stellen einen zentralen Bestandteil der Corporate Governance dar. Während das IKS und das RMS traditionell Finanzrisiken fokussieren und bei der Finanzberichterstattung unterstützen, wird in den vergangenen Jahren verstärkt auf die Integration von Umwelt- und Sozialaspekten in diese Managementsysteme hingewiesen

  • Minderheitenschutz im Aufsichtsrat

    Die Diskussion um die Einführung einer Minderheitenvertretung im Aktienrecht ist nicht neu. Sie begann vielmehr bereits kurz nach der Geburt der modernen deutschen Aktiengesellschaft mit der 2. Aktienrechtsnovelle im Jahre 1884. Eine gesetzliche Einführung ist bis dato nicht erfolgt. Dennoch hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für die börsennotierte Aktiengesellschaft mit der Empfehlung unabhängiger Anteilseignerrepräsentanten den Anschluss an den internationalen Standard gefördert.

  • Reduzierte Cost of Compliance

    Viele Compliance-Funktionen beschäftigen sich aktuell mit individuellen Disziplinen. Steigende regulatorische Anforderungen und neue technologische Entwicklungen erfordern jedoch, sich strategisch neu auszurichten und ganzheitlich aufzustellen. Die Kür nach der Pflicht besteht darin, über gesetzliche Vorgaben hinaus zu denken und verantwortungsvoll im Umfeld von Digitalisierung zu handeln, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

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