Bestätigungsvermerk mit geänderter Struktur
Der neue Bestätigungsvermerk bei Abschlussprüfungen
Erste Praxiserfahrungen bei der Anwendung der neuen Regelungen
Christoph Scharr, Inga Bernhardt, Dr. Sebastian Koch
Der Bestätigungsvermerk verändert sich durch die neuen Anforderungen der EU-Abschlussprüferverordnung sowie der internationalen und nationalen Prüfungsstandards grundlegend. Neben einer neuen Struktur fallen vor allem auch die Inhalte des Bestätigungsvermerks deutlich detaillierter aus als bisher. Für Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities; PIEs) ist zudem über besonders wichtige Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters; KAMs) zu berichten. Der folgende Beitrag beschreibt kurz die Neuregelungen und ihre Auswirkungen auf die Formulierung des Bestätigungsvermerks. Im Anschluss werden die ersten Praxiserfahrungen mit den bisher erteilten neuen Bestätigungsvermerken dargestellt.
Als Auswirkung der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise mit Ursprung in 2008 sind von unterschiedlichen Seiten (EU, PCAOB und IAASB) weitreichende Reformen zur Abschlussprüfung eingeleitet worden. Ein gemeinsames Ziel der Aktivitäten ist, die Kommunikation zwischen
dem Abschlussprüfer und den externen Abschlussadressaten zu verbessern. Die Berichterstattung im Rahmen der Durchführung einer Abschlussprüfung erfolgt in Deutschland grundsätzlich über den Bestätigungsvermerk und den Prüfungsbericht.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2017; Seite 169 bis 174) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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