Vorstandsvergütungssysteme
Vergleich zwischen den DAX-Konzernen - Regelungen zum Vorstandsvergütungssystem nach ARUG II
Vorstandsmitglieder müssen Vergütungssysteme variable Vergütungsbestandteile beispielsweise im Falle eines Fehlverhaltens zurückbezahlen
Dr. Carola Rinker
Künftig müssen Unternehmen mindestens alle vier Jahre das Vorstandsvergütungssystem von der Hauptversammlung beschließen lassen. Das Votum der Aktionäre hat allerdings keine bindende Wirkung. Ein Drittel der DAX-Konzerne hat die Neuregelung bereits auf der Hauptversammlung 2020 angewendet. Ob die Aktionäre in der Mehrheit dem Vergütungssystem zustimmen, wird sich in der Hauptversammlungs-Saison in diesem Jahr zeigen. Bei den Clawback-Klauseln zeichnet sich ein erster Trend ab.
Die Komplexität der Vorstandsvergütung war in den vergangenen Jahren von Investoren immer wieder kritisiert worden. Besonders hervorzuheben ist hier der Vergütungsbericht der Deutschen Bank, der nicht nur durch den Umfang, sondern auch die Komplexität der Darstellung zwischen fixen und variablen Vergütungsbestandteilen nicht die gewünschte Klarheit und Verständlichkeit erreichte.
Eines der zentralen Themen der Aktionärsrechterichtlinie ARUG II, das besonders kontrovers diskutiert wurde, war das Vergütungssystem für Vorstände. Ab diesem Jahr muss der Aufsichtsrat der Hauptversammlung das Vorstandsvergütungssystem zur Billigung vorlegen. Das Ergebnis der Abstimmung ist zwar nicht bindend, allerdings ist eine Neuvorlage vorgesehen, sofern die Aktionäre den Vorschlag des Aufsichtsrats ablehnen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2021; Seite 31 bis 37) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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