Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung


Vorschläge zur Änderung des DCGK mit deutlicher Stärkung der Nachhaltigkeit
Hintergründe, Darstellung und Würdigung der Änderungsvorschläge



Prof. Dr. Inge Wulf

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat am 27.1.2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung des DCGK (2020) veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen waren zum einen aufgrund aktienrechtlicher Anpassungen als Folge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) und des Zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) notwendig. Zum anderen soll das Thema Nachhaltigkeit stärker in Empfehlungen vor allem für die Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen Eingang erhalten. Der Beitrag skizziert die vorgeschlagenen Änderungen und nimmt eine kritische Würdigung vor.

Der DCGK umfasst wesentliche gesetzliche Vorschriften wie auch entsprechende Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und wird von der Regierungskommission jährlich auf Änderungsbedarf geprüft. Nachdem die aktuelle Kodexversion mit grundlegenden Änderungen am 20.3.2020 bekannt gemacht wurde, hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) nach knapp zwei Jahren, am 21.1.2022 einen Entwurf (DCGK-E) mit Vorschlägen zur Änderung des DCGK beschlossen und entsprechende Begründungen gegeben. Das Konsultationsverfahren zur Kodexreform 2022 wurde am 25.1.2022 eröffnet und lief bis zum 11.3.2022.

Die vorgeschlagenen Änderungen waren zum einen notwendig, um die Grundsätze und Empfehlungen des DCGK an die aktienrechtlichen neuen Regulierungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Finanznaler Ebene hat der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung (SFB) bereits in seinem am 25.2.2021 vorgestellten Abschlussbericht Empfehlungen ausgesprochen, die u.a. auf eine nachhaltige Corporate Governance zielen. In den nachhaltigkeitsbezogenen Kodexänderungen sind Teile der SFB-Empfehlungen wiederzufinden. Außerdem finden bereits die auf die Corporate Goverance zielenden Vorgaben des CSRD-Vorschlags, die noch nicht im deutschen Recht verankert sind, proaktiv Berücksichtigung.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2022; Seite 67 bis 75) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • ESG-Berichte: Anforderungen nehmen zu

    Steigende ESG-Anforderungen stellen Unternehmen, insbesondere KMU, vor erhebliche Herausforderungen. Dieser Beitrag systematisiert gesetzliche und stakeholdergetriebene Erwartungen anhand von strukturierten Anforderungsprofilen. Ergänzend wird eine Marktübersicht geeigneter ESG-Tools präsentiert, die Unternehmen bei der Datenerhebung und Datenanalyse unterstützt. Ziel ist es, Unternehmen eine praxisnahe Orientierung zur Realisierung einer strukturierten und effizienten Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung zu stellen. Nachhaltigkeit hat für Unternehmen strategische Bedeutung. Im Zuge neuer Berichtspflichten rücken auch stakeholder-getriebene Nachhaltigkeitsinteressen zunehmend in den Fokus.

  • Nutzenverteilung und Zielkonflikte

    Win-win-Situationen gelten im wirtschaftsethischen Diskurs als Idealbild unternehmerischer Entscheidungspraxis. Doch in der Realität unterliegen sie oft einer verkürzten Darstellung, die Zielkonflikte zwischen Stakeholdern verschleiert. Anhand theoretischer Modelle und eines Fallbeispiels wird im Beitrag verdeutlicht, dass Corporate Governance regelmäßig mit Spannungen zwischen normativen Ansprüchen und ökonomischen Anforderungen konfrontiert ist.

  • Vertrauen als Corporate-Governance-Prinzip

    Vertrauen ist das wichtigste, aber ein oft vernachlässigtes Aktivum in Unternehmen. Der vorliegende Beitrag zeigt zunächst den aktuellen Stand der Vertrauenspraxis und typische Fallstricke des aktiven Vertrauensmanagements. Im Anschluss wird aus Governance-, Institutionen- und Vertrauensforschung der gestaltbare Kern von Vertrauen herausgearbeitet. Darauf aufbauend wird das vom Autor entwickelte GIT-Konzept erörtert, das Vertrauen als integralen Bestandteil gestaltender Corporate Governance verankert.

  • Wirksamkeit von ESG-Maßnahmen

    Viele Unternehmen investieren in betriebliche Nachhaltigkeit im Sinne der Durchführung von ESG-Maßnahmen. Eine aktuelle Studie der Beitragsautoren zeigt auf, dass solche Maßnahmen unterschiedliche, teils konträre - ESG-bezogene vs. finanzielle - Auswirkungen haben können. Es stellt sich somit nicht nur die Frage, ob, sondern auch wie und welche ESG-Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Ziel dieses Beitrags ist es, aus den Studienergebnissen Praxisimplikationen für die Unternehmensleitung und -überwachung abzuleiten.

  • Rechnungslegung & Nachhaltigkeit

    Seit der Veröffentlichung des "Omnibus package on Sustainability" herrscht große Verunsicherung aufseiten europäischer Unternehmen: Die Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung - und daran knüpfend der "Sustainable Corporate Governance" - ist zeitlich erneut in die Ferne gerückt und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung mit zahlreichen Fragezeichen verbunden. Vor diesem Hintergrund müssen Unternehmen dennoch Entscheidungen dazu treffen, wie sie sich positionieren und welche Schritte sie zur Weiterentwicklung ihres Rechnungswesens setzen wollen.

  • Rechnungslegung: VSME-Standard

    Im Dezember 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktferner kleiner und mittelgroßer Unternehmen (VSME Standard) verabschiedet. Damit wird die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht-kapitalmarktorientierter kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) innerhalb der Europäischen Union erstmals anhand eines spezifischen Standards konkretisiert.

  • Impairment-Test nach IAS 36

    Firmenwerte (Goodwill) machen bei vielen DAX-Konzernen einen erheblichen Teil der langfristigen Vermögenswerte aus. Der jährliche Werthaltigkeitstest eröffnet jedoch erhebliche Bewertungsspielräume, die zu bilanzpolitischen Zwecken genutzt werden können. Die Auswertung der Geschäftsberichte 2024 zeigt, dass etwa ein Viertel der DAX-Unternehmen explizit auf Wertminderungsrisiken im Zusammenhang mit dem Goodwill hinweist.

  • Aufsichtsrat & Überwachungspflichten

    Die Einrichtung, Überwachung und Prüfung des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS und RMS) und die Berichterstattung hierüber stellen einen zentralen Bestandteil der Corporate Governance dar. Während das IKS und das RMS traditionell Finanzrisiken fokussieren und bei der Finanzberichterstattung unterstützen, wird in den vergangenen Jahren verstärkt auf die Integration von Umwelt- und Sozialaspekten in diese Managementsysteme hingewiesen

  • Minderheitenschutz im Aufsichtsrat

    Die Diskussion um die Einführung einer Minderheitenvertretung im Aktienrecht ist nicht neu. Sie begann vielmehr bereits kurz nach der Geburt der modernen deutschen Aktiengesellschaft mit der 2. Aktienrechtsnovelle im Jahre 1884. Eine gesetzliche Einführung ist bis dato nicht erfolgt. Dennoch hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für die börsennotierte Aktiengesellschaft mit der Empfehlung unabhängiger Anteilseignerrepräsentanten den Anschluss an den internationalen Standard gefördert.

  • Reduzierte Cost of Compliance

    Viele Compliance-Funktionen beschäftigen sich aktuell mit individuellen Disziplinen. Steigende regulatorische Anforderungen und neue technologische Entwicklungen erfordern jedoch, sich strategisch neu auszurichten und ganzheitlich aufzustellen. Die Kür nach der Pflicht besteht darin, über gesetzliche Vorgaben hinaus zu denken und verantwortungsvoll im Umfeld von Digitalisierung zu handeln, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

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