Unternehmensakquisition in der Pandemie


Entwicklung eines ganzheitlichen Due-Diligence-Konzepts zur Erfassung von Chancen und Risiken
Der Letter of Intent schafft in aller Regel keine verbindlichen Rechtswirkungen, räumt aber den potenziellen Vertragspartnern bestimmte Vorbedingungen ein



Prof. Dr. Dr. Carl-Christian Freidank

Die Corona-Pandemie wirkt sich bei zahlreichen Unternehmen als Krise aus, die einerseits zur Existenzbedrohung und damit verbundenen beträchtlichen Senkungen des Unternehmenswerts geführt hat. Andererseits bietet die aktuelle wirtschaftliche Situation für expandierende Unternehmen auch Chancen, durch den Kauf insbesondere notleidender Unternehmen Zugang zu Know-how, innovativen Produkten, knappen Personalkapazitäten, neuen Kundenstämmen und internationalen Märkten zu erhalten.

Demgegenüber eröffnet die frühzeitige Identifizierung von Gefahrenpotenzialen die Möglichkeit, geeignete Maßnahmen einzuleiten, durch die mit dem Erwerb notleidender Unternehmen verbundene Akquisitionsrisiken abgemildert oder vermieden werden können. Im Folgenden wird für das Käuferunternehmen ein Konzept entwickelt, dass im Rahmen der Akquisition des Zielunternehmens zur Erfassung der rechtlichen und wirtschaftlichen Chancen und Risiken eingesetzt werden kann. Zu diesem Zweck wird auf das Instrument der Due Diligence (DD) zurückgegriffen, verstanden als ganzheitliche Unternehmensanalyse.

Von einer Unternehmenskrise ist dann zu sprechen, wenn bestimmte Einflussgrößen die Existenz des Unternehmens bedrohen. Grundsätzlich beeinträchtigt eine Unternehmenskrise zunächst die Entwicklung von Erfolgspotenzialen (Strategiekrise), wirkt dann auf die Erstellung und den Absatz von Leistungen ein (Produkt- und Absatzkrise), verschlechtert anschließend die Erfolgssituation (Erfolgskrise) und führt letztlich zu einer Störung des finanziellen Gleichgewichts (Liquiditätskrise), die die Insolvenzreife auslösen kann.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2022; Seite 101 bis 111) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Qualifikationsmatrix empfohlen

    Nach der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten, wobei auf Diversität zu achten und Nachhaltigkeitsexpertise zu berücksichtigen ist.

  • SOGs gewinnen an Bedeutung

    Aktienhaltevorschriften bzw. Share Ownership Guidelines (SOGs) haben in den vergangenen Jahren in der Vorstandsvergütung an Relevanz gewonnen, insbesondere in größeren börsennotierten Unternehmen. Auch der Druck auf kleinere börsennotierte Unternehmen, SOGs einzuführen, nimmt zu.

  • Einführung: D&O-Versicherung

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um eine D&O- Versicherung. Ein Teil des Versicherungsschutzes kann auch in der Übernahme von Verteidigungskosten im Fall eines Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer bestehen.

  • Einrichtung von Hinweisgebersystemen

    Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen, die sich für Unternehmen unter der Whistleblower-Richtlinie der EU und dem Hinweisgeberschutzgesetz stellen. Er gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen und praxisorientierte Empfehlungen unter Berücksichtigung der teils unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten der EU.

  • Chancen und Risiken der Dualen Führung

    An Führungsrollen werden immer höhere Anforderungen gestellt. Eine Möglichkeit, die Anforderungen zu erfüllen, ist die Duale Führung. So ist in wichtigen Bereichen eine Vertretung gewährleistet, es besteht eine geringere Gefahr des Auftretens von unmoralischen oder illegalen Managementpraktiken.

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Mit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Januar 2023 begann eine neue Zeitrechnung in der Berichterstattung europäischer Unternehmen. Diese erhielt Ende Oktober noch konkretere Gestalt - die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) nahmen die letzten politischen Hürden und konnten ebenso in Kraft gesetzt werden.

  • Welchen Mehrwert schafft der Aufsichtsrat?

    Die Rolle des Aufsichtsrats wird mit teils schillernden Formulierungen zu umreißen versucht. Im Ergebnis stiften sie jedoch häufig eher Unklarheit, namentlich wenn es um die Abgrenzung des Aufsichtsrats vom Vorstand geht.

  • Rechtsprechungsreport

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Haftet ein Geschäftsführer persönlich gegenüber Arbeitnehmenden, wenn er nicht den Mindestlohn zahlt? In dem zugrunde liegenden Fall war der Lohn wegen der Insolvenz der Gesellschaft nicht mehr gezahlt worden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Zur Bekämpfung von Finanzkriminalität hat die Regierung umfangreiche Maßnahmen erarbeitet, die ab dem 1.1.2024 angewendet werden sollen. Die vorgesehenen Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich.

  • Messung des Nutzens guter IR-Arbeit

    In der ZCG-Ausgabe 5/23 wurde ein Instrument zur Messung der Qualität der Investor-Relations-Arbeit entwickelt und die Ergebnisse dieser Messung in Bezug auf ausgewählte deutsche Unternehmen vorgestellt.

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