Unternehmensakquisition in der Pandemie
Entwicklung eines ganzheitlichen Due-Diligence-Konzepts zur Erfassung von Chancen und Risiken
Der Letter of Intent schafft in aller Regel keine verbindlichen Rechtswirkungen, räumt aber den potenziellen Vertragspartnern bestimmte Vorbedingungen ein
Prof. Dr. Dr. Carl-Christian Freidank
Die Corona-Pandemie wirkt sich bei zahlreichen Unternehmen als Krise aus, die einerseits zur Existenzbedrohung und damit verbundenen beträchtlichen Senkungen des Unternehmenswerts geführt hat. Andererseits bietet die aktuelle wirtschaftliche Situation für expandierende Unternehmen auch Chancen, durch den Kauf insbesondere notleidender Unternehmen Zugang zu Know-how, innovativen Produkten, knappen Personalkapazitäten, neuen Kundenstämmen und internationalen Märkten zu erhalten.
Demgegenüber eröffnet die frühzeitige Identifizierung von Gefahrenpotenzialen die Möglichkeit, geeignete Maßnahmen einzuleiten, durch die mit dem Erwerb notleidender Unternehmen verbundene Akquisitionsrisiken abgemildert oder vermieden werden können. Im Folgenden wird für das Käuferunternehmen ein Konzept entwickelt, dass im Rahmen der Akquisition des Zielunternehmens zur Erfassung der rechtlichen und wirtschaftlichen Chancen und Risiken eingesetzt werden kann. Zu diesem Zweck wird auf das Instrument der Due Diligence (DD) zurückgegriffen, verstanden als ganzheitliche Unternehmensanalyse.
Von einer Unternehmenskrise ist dann zu sprechen, wenn bestimmte Einflussgrößen die Existenz des Unternehmens bedrohen. Grundsätzlich beeinträchtigt eine Unternehmenskrise zunächst die Entwicklung von Erfolgspotenzialen (Strategiekrise), wirkt dann auf die Erstellung und den Absatz von Leistungen ein (Produkt- und Absatzkrise), verschlechtert anschließend die Erfolgssituation (Erfolgskrise) und führt letztlich zu einer Störung des finanziellen Gleichgewichts (Liquiditätskrise), die die Insolvenzreife auslösen kann.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2022; Seite 101 bis 111) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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