Nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung
Die inhaltliche Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung nach IDW EPS 352 (08.2022)
Der Abschlussprüfer hat die Planungsaktivitäten zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung in die Planung der Lageberichtsprüfung zu integrieren
Prof. Dr. Mathias Graumann
Der im Entwurf vom Hauptfachausschuss (HFA) des IDW vor liegende Prüfungsstandard bildet den ersten IDW-Prüfungsstandard zur Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung nach §§ 289b ff. HGB außerhalb der Abschlussprüfung (im Folgenden zitiert als IDW EPS 352). Der Standard baut auf IDW PS 350 n. F. (10.2021) zur Prüfung des Lageberichts auf und stellt Besonderheiten bei der freiwilligen inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung dar.
Abweichend von der bisherigen Praxis schreibt IDW EPS 352 ein separates Prüfungsurteil für die Prüfung der im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung vor, das der Abschlussprüfer sowohl zur Übereinstimmung mit den einschlägigen deutschen gesetzlichen und europäischen Vorschriften als auch mit den von den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens in der nichtfinanziellen Erklärung dargestellten konkretisieren- den Kriterien abgibt. Für deren Relevanz, Vollständigkeit und Neutralität wird insbesondere auf die Regelungen des DRS 20 referenziert.
Dessen ungeachtet beschränkt sich die Prüfung auf eine Plausibilitäts- und Systemprüfung. Selbstverständlich ist es dem Prüfer nicht möglich, z. B. die korrekte
Messweise oder rechnerische Korrektheit von Emissionswerten zu validieren. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die einschlägigen Vorschriften erhebli-chen Auslegungsunsicherheiten unterliegen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 5, 2023; Seite 209 bis 217) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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