Herausforderungen interner Untersuchungen
Interne Untersuchungen: Spannungsfeld zwischen der Dauer einer Untersuchung und dem Beginn der Kündigungserklärungsfrist
Das BAG stellt klar, dass der Informationsfluss gleichwohl durch ein sachwidriges Organisationsdefizit nicht behindert werden darf
Christian Miege
Interne Untersuchungen sind insbesondere in komplexeren Fällen zeitintensiv und können Wochen oder gar Monate dauern. Diese Dauer steht in einem Spannungsfeld mit der Kündigungserklärungsfrist des § 626 II BGB. Wann ist diese interne Untersuchung beendet? Wann sind zumindest alle relevanten Tatsachen ermittelt, um Personalentscheidungen treffen zu müssen? Und wann beginnt somit die Kündigungserklärungsfrist? Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) einige bemerkenswerte Feststellungen getroffen, die in diesem Beitrag dargestellt und eingeordnet werden.
Bei Verdachtsfällen auf Verstöße im Unternehmen ist die Unternehmensleitung zur Aufklärung, Sachverhaltsfeststellung und ggf. zur Festlegung entsprechender Maßnahmen – mithin zur Durchführung einer internen Untersuchung – verpflichtet. Je nach zu prüfendem Sachverhalt kann eine solche Untersuchung in allen Dimensionen komplex und aufwendig werden. Das betrifft z. B. den inhaltlichen Umfang, die praktische Durchführung und rechtliche Fragestellungen. Eine solche Prüfung kann dann einige Zeit dauern.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2023; Seite 13 bis 16) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift
Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [21 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [19 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [46 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [40 KB]
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>