Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität
Angemessene Reaktion auf den Fall Wirecard? Eine Analyse des Gesetzentwurfs
Die Vorgänge um die Machenschaften des ehemalige DAX-30-Mitglieds Wirecard AG belasten nach früheren Skandalen um deutsche Großkonzerne
Sean Needham, Prof. Dr. Stefan Müller
In Reaktion auf den Fall Wirecard haben das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) Ende Oktober 2020 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) veröffentlicht. Mittlerweile liegt der Regierungsentwurf vom 15.12.2020 vor. Darin werden primär verschiedene Maßnahmen zur Veränderung der internen und externen Corporate Governance thematisiert. Im Folgenden werden die zentralen Vorschläge dargestellt und kritisch vor dem Hintergrund der Ziele des Gesetzgebungsverfahrens gewürdigt.
Die Vorgänge um die Machenschaften des ehemalige DAX-30-Mitglieds Wirecard AG belasten nach früheren Skandalen um deutsche Großkonzerne, wie etwa der Abgasskandal bei Volkswagen, die Reputation des Finanzplatzes Deutschland weiter. In der auf den Insolvenzantrag am 25.6.2020 folgenden öffentlichen Diskussion werden seither fundamentale Fragen nach der Corporate Governance aufgeworfen – sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Unternehmens.
Auch wenn die tatsächlichen Ursachen des Falls Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen, eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, von Untersuchungen der Abschlussprüferaufsicht und von Zivilrechtsprozessen ist, gibt es deutliche Hinweise auf mit krimineller Energie vorgenommene Handlungen bezüglich fingierter Umsätze (insbesondere auf den Philippinen), zu hoher Kaufpreise von Gesellschaften zur Bereicherung von Managern, falsch ausgewiesener Kredite und Kreislaufbuchungen über Gesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten, den Philippinen und Singapur sowie nicht vorhandener Treuhandkonten mit Beträgen von mehr als 1,3 Mrd. Euro1 , die mit dem Insolvenzantrag auch teilweise bereits eingestanden wurden.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2021; Seite 19 bis 24) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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