Finanzierung nachhaltigen Wachstums
EU-Taxonomie: Kritische Betrachtung der derzeitigen Nachhaltigkeitsratings anhand der zu erwartenden Kriterien
Die Kreditinstitute sollen prüfen, wie Kreditnehmer mit dem Thema Abfall und Verwendung der natürlichen Ressourcen umgehen
Von Andrea Dörflinger, Manuela Ender, Tim Herberger
Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt immer mehr an Bedeutung. Neben dem klassischen (Kredit-)Rating haben sich deshalb Nachhaltigkeitsratings entwickelt. Um dabei mehr Transparenz zu schaffen und "Greenwashing" entgegenzuwirken, erstellt die EU mit der EU-Taxonomie ein einheitliches Regelwerk, das teilweise 2020 veröffentlicht wurde. Dieser Beitrag beantwortet die Frage, inwieweit die Kriterien der EU-Taxonomie von den Ratings zu Beginn des Jahres 2021 bereits erfüllt sind.
Im Dezember 2019 wurde von der EU-Kommission der Green Deal verabschiedet, in dem der Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft geregelt ist. Einen wichtigen Bestandteil des Green Deals bildet der EU-Aktionsplan Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Die EU möchte mit dem Aktionsplan vor allem Transparenz für alle Marktteilnehmer in Sachen Nachhaltigkeit schaffen, da sie Transparenz als die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Finanzsystem sieht.
Dafür sind Definitionen wesentlich, welche Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig gewertet werden können. Die Europäische Union erarbeitet daher ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten: die EU-Taxonomie.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2021; Seite 167 bis 173) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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