Entwaldungsfreie Lieferketten
Zwingende Voraussetzung für jedes unter die EUDR fallende Erzeugnis ist eine Geolokalisierung des Ursprungsorts
Entscheidend ist die Informationsgewinnung über die gesamte Lieferkette
Dr. Eberhard Witthoff
"EUDR ante portas" – oder doch nicht? Bis zum 30.12.2024, dem ursprünglichen Datum der Anwendung der EU Deforestation Regulation (EUDR), schien die Zeit bereits sehr knapp. Jedoch wurde auf Initiative der EU-Kommission vom 2.10.2024 mit Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates das Anwendungsdatum auf den 30.12.2025 für große Unternehmen und für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf den 30.6.2026 verschoben. Da am 14.11.2024 das Europäische Parlament weitere Änderungen, insbesondere die Einführung der Länderkategorie "kein Risiko", annahm, muss nun über das Trilog-Verfahren noch ein informeller Kompromiss gefunden und von Rat und Parlament verabschiedet werden.
Die EUDR ist von ihrer Struktur her Risikorohstoff orientiert. Der entscheidende Annex I zu EUDR sieht die Anwendung bei den Rohstoffen Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Hierbei taucht schon eine Vielzahl von Abgrenzungen bei den relevanten Erzeugnissen aus den besagten Rohstoffen auf. Es empfiehlt sich also, für jedes Unternehmen zu klären, welcher Rohstoff und die dazu genannten zollrechtliche Nomenklatur einschlägig ist. Ein in der Praxis immer wiederkehrendes Problem ist die Behandlung von Verpackungsmaterial. Hier gilt: Fällt das Erzeugnis zwar unter eine HS-Code aus Annex I der EUDR, so ist dennoch dieses Erzeugnis ausgenommen, wenn es als Verpackung für ein anderes Produkt genutzt wird (z. B. Pappe, Papier, Paletten als Verpackung). Wird aber das Produkt eingeführt, damit es als Verpackungsmaterial in der EU vertrieben werden kann, dann gilt uneingeschränkt wieder der Annex I.
Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2024; Seite 256 bis 262) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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