Einrichtung von Hinweisgebersystemen
HinSchG zum Anlass nehmen, bestehenden Compliance-Prozesse zu optimieren: Rechtliche und praktische Herausforderungen für Unternehmen
Hinweisgeberschutz: In der Praxis haben sich digitale Hinweisgebersysteme bewährt
Florian Block, Dr. Manuel Nickel
Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen, die sich für Unternehmen unter der Whistleblower-Richtlinie der EU und dem Hinweisgeberschutzgesetz stellen. Er gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen und praxisorientierte Empfehlungen unter Berücksichtigung der teils unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten der EU. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Fallstricke gelegt, die nicht unmittelbar aus der Gesetzeslektüre ersichtlich oder nicht bereits hinreichend im Schrifttum erörtert sind.
Das deutsche Recht und viele andere Jurisdiktionen in Europa kannten lange Zeit keine allgemeine Verpflichtung von Unternehmen zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen, obwohl Hinweisgebende in zahlreichen Compliance-Untersuchungen eine zentrale Rolle spielen.
Nach vielen Skandalen und der Aufdeckung von Missständen, insbesondere durch Edward Snowden oder die "Panama Papers", hat sich der Begriff "Whistleblower" allerdings auch in Europa wie ein "Leuchtfeuer" verbreitet. Dass Hinweisgebende mit ihrem Aufklärungswillen in Unternehmen häufig nicht auf Gegenliebe stoßen und Repressalien ausgesetzt sind, ja sogar in einigen der publik gewordenen Fälle – im Cum/Ex-Skandal nach dem eigenen, persönlichen Eindruck des ehemaligen Steuerchefs einer deutschen Großbank vielleicht etwas überspitzt formuliert – "brutal aus dem Weg geräumt" worden sein sollen, lässt sich in Presseberichten nachlesen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2024; Seite 11 bis 15) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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