Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele
Nachhaltige Finanzierung: Eine kritische Würdigung der Empfehlungen des Sustainable-Finance-Beirats und der Strategie der Bundesregierung
Der Sustainable-Finance-Beirat spricht sich für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der CSR-Richtlinie auf alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus
Prof. Dr. Martin Stawinoga
Der Sustainable-Finance-Beirat berät die Bundesregierung im Rahmen der Etablierung einer nationalen Sustainable-Finance-Strategie. Vor diesem Hintergrund hatte der Sustainable-Finance- Beirat im März 2020 einen Zwischenbericht und im Februar 2021 einen Abschlussbericht veröffentlicht. Im Abschlussbericht wurden 31 Empfehlungen an die Bundesregierung für die Einrichtung und Umsetzung eines nachhaltigen Finanzsystems adressiert. Mittlerweile liegt die darauf basierende Sustainable-Finance-Strategie der Bundesregierung vor. Der vorliegende Beitrag unterzieht die Empfehlungen des Beirats einer kritischen Würdigung und bezieht auch die Beschlüsse der Bundesregierung mit ein.
Gegenwärtig werden zahlreiche Ansätze zur Einhaltung der Vorgaben des Pariser Klimaabkommens sowie der nachhaltigkeitsrelevanten Ziele der Vereinten Nationen diskutiert bzw. spezifische Maßnahmen bereits umgesetzt. In diesem Zusammenhang wird u. a. diskutiert, inwiefern innerhalb des Finanzsektors Nachhaltigkeitskriterien systematisch eingebunden und infolgedessen realwirtschaftliche Investitionen zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele gefördert werden können.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung die Entwicklung einer nationalen Sustainable-Finance-Strategie Anfang
2019 beschlossen und den SustainableFinance-Beirat (SFB) etabliert. Der SFB hat zunächst Anfang 2020 einen Zwischenbericht zur Entwicklung einer Sustainable-Finance-Strategie vorgelegt. Im Februar 2021 wurde seitens des SFB der Abschlussbericht nebst einer Pressemitteilung sowie einer Präsentation der Kernbotschaften veröffentlicht.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2021; Seite 130 bis 135) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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