Durchführung interner Untersuchungen
Interne Untersuchungen in Deutschland 2022
Ein Blick aus Corporate-Governance-Sicht
Tim Ahrens, Dr. Marcel Michaelis
Die Geschäftsleitung ist grundsätzlich verpflichtet, potenzielle Compliance-Verstöße im Unternehmen intern aufzuklären. Auch der aktuelle Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes spricht als eine der Abhilfemaßnahmen von internen Untersuchungen – jedoch ohne den Begriff näher zu definieren. Auch ohne rechtliche Vorgaben sind interne Untersuchungen in größeren Unternehmen allerdings keine Besonderheit mehr, sondern alltägliches Geschäft der Rechts- und Compliance-Abteilung. Die DICO-Studie "Interne Untersuchungen in Deutschland 2022" gibt einen Überblick, wie Unternehmen in Deutschland interne Untersuchungen durchführen.
Die Durchführung interner Untersuchungen ist bisher noch wenig erforscht. Dies dürfte insbesondere an der Breite des Forschungsfelds liegen: Die Geschäftsleitung eines mittelständischen Betriebs, die Hinweisen darauf nachgeht, dass z. B. einzelne Mitarbeitende wiederkehrend Unternehmensgelder veruntreuen, führt ebenso eine interne Untersuchung durch wie der Vorstand eines Dax-Konzerns, der zur Aufklärung z. B. eines grenzüberschreitenden Geldwäscheverdachts in verschiedenen Jurisdiktionen Beschäftigte interviewen und groß angelegt E-Mail- Postfächer durchsuchen lässt.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2022; Seite 245 bis 249) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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