Diversity-Diskussion mit vielen Facetten


Diversity in Führungspositionen:
Eine empirische Untersuchung in mittelständischen Unternehmen und Familienunternehmen
Die Männerdominanz in Vorstand und Geschäftsführung spiegelt sich auch bei der Geschlechterverteilung der einzelnen Vorstandsressorts wider



Prof. Dr. Patrick Ulrich, Prof. Gerold Frick

In der aktuellen Diskussion gewinnt Diversity neben Digitalisierung und Nachhaltigkeit immer mehr an Bedeutung. Bereits seit mehreren Jahren wird eine stärkere Vielfalt in der Zusammensetzung von Führungs- und Aufsichtsgremien gefordert. Mit dem FüPoG II wurden die Anforderungen an (kapitalmarktorientierte) Großunternehmen hier weiter erhöht und könnten in der neuen Legislaturperiode noch weiter erhöht werden. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Diversity in Führungspositionen von Mittelstand und Familienunternehmen auf Basis einer empirischen Untersuchung unter 175 Unternehmen aus dem Jahr 2021.

Im Rahmen der Corporate-GovernanceForschung und -Praxis hat Diversity in den vergangenen zehn Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Auch wenn sich die Diskussion oft auf Geschlechterunterschiede – und hier insbesondere die Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Führungskräften – beschränkt, ist Diversity viel weiter zu fassen. Sie beschreibt die Vielfalt einer sozialen oder kulturellen Einheit bezogen auf messbare Attribute wie Geschlecht, Alter, kultureller Hintergrund, Ethnie, Religion und sexuelle Orientierung.

Die Diversity-Diskussion hat viele Facetten: Zum einen ist ein stärkerer Wunsch nach Diversity bereits im Grundgesetz durch den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 verankert. Eine stärkere gesellschaftliche Diskussion hat sich jedoch erst im Kontext von Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeit etabliert. Diversity stellt hier auch einen Bestandteil der Sustainable Development Goals (SDG) der UNO dar.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2022; Seite 53 bis 60) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Monitoring von Finfluencer Relations

    Die Popularität und Reichweite von Finfluencern haben zuletzt stark zugenommen. Dadurch werden sie zunehmend auch als relevante Kapitalmarktakteure der "Financial Community" und potenzielle Informationsintermediäre wahrgenommen. Finfluencer Relations können dabei sowohl eine Chance als auch ein Risiko für Unternehmen darstellen.

  • Wirtschaftsprüfung und Vorstandskarriere

    In fast jedem vierten Unternehmen der DAX-Familie ist ein Vorstandsmitglied mit einem Hintergrund in der Wirtschaftsprüfung vertreten. Unsere Daten zeigen, dass die Ernennung zum DAX-Vorstand meist einige Jahre nach der Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung erfolgt.

  • Entwaldungsfreie Lieferketten

    "EUDR ante portas" - oder doch nicht? Bis zum 30.12.2024, dem ursprünglichen Datum der Anwendung der EU Deforestation Regulation (EUDR), schien die Zeit bereits sehr knapp. Jedoch wurde auf Initiative der EU-Kommission vom 2.10.2024 mit Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates das Anwendungsdatum auf den 30.12.2025 für große Unternehmen und für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf den 30.6.2026 verschoben.

  • Family Governance im Wandel

    Family Governance spielt eine zentrale Rolle, um in Familienunternehmen das Gleichgewicht zwischen familiären und unternehmerischen Interessen zu wahren und die langfristige Stabilität zu sichern. Dieser Artikel untersucht, wie verschiedene Familienkonstellationen - etwa Familiengröße, Generationenvielfalt und Eigentumsverteilung - die Ausprägung und Effektivität spezifischer Governance-Mechanismen beeinflussen.

  • Überarbeitung der IFRS Vorschriften erst am Anfang

    Das Thema Goodwill ist für viele Unternehmen von zentraler Bedeutung. Der Geschäfts- oder Firmenwert entsteht dadurch, dass der Käufer bereit ist, einen höheren Kaufpreis für das Unternehmen zu bezahlen als den Zeitwert des Eigenkapitals. Dies liegt beispielsweise an der guten Marktposition, einer großen Anzahl von Stammkunden oder Vorteilen durch Synergieeffekte, die durch den Unternehmenskauf entstehen.

  • Obliegenheit zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird eine verbindliche Nachhaltigkeitsberichterstattung bei großen Kapitalgesellschaften und bei kapitalmarktorientierten kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften eingeführt.

  • EFRAG Implementation Guidances

    Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.

  • Änderungen der IFRS

    Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden

  • Steuern im ESG-Rating

    ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.

  • Frauen in Geschäftsleitungen

    Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.

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