Anpassung der Institutsvergütungsverordnung
Bankenwirtschaft: Die Institutsvergütungsverordnung im Wandel
Überblick über die wesentlichen Änderungen anlässlich der Dritten Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung
Prof. Dr. Gerd Waschbusch, Hannes Schuster
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung ist am 25.9.2021 in Kraft getreten. Ziel der Überarbeitung der Institutsvergütungsverordnung ist insbesondere die Umsetzung von infolge der CRD V notwendig gewordenen Anpassungen. Der vorliegende Beitrag zeigt die wesentlichen Neuerungen der Institutsvergütungsverordnung auf.
Nachdem zum Jahreswechsel 2020/2021 die wesentlichsten Regelungen zur Umsetzung des EU-Bankenpakets mit dem Risikoreduzierungsgesetz in das deutsche Recht überführt wurden, war ebenfalls eine zeitnahe Anpassung der Institutsvergütungsverordnung notwendig geworden.
Durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung hat die BaFin die durch das EU-Bankenpaket erforderlich gewordenen Änderungen vollzogen.
Die Wirtschafts- und Finanzkrise der Jahre 2007/2008 hat gezeigt, dass durch eine verfehlte Vergütungspolitik gesetzte Fehlanreize Risiken nicht nur für die Stabilität einzelner Kreditinstitute, sondern auch für die Finanzstabilität im Allgemeinen begründen können.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2021; Seite 259 bis 262) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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