Analyse des deutschen Prüfungsmarkts
Der Einfluss der Mandatsdauer auf das Prüfungshonorar
Ergebnisse einer empirischen Studie
Dr. Markus Widmann, Prof. Dr. Matthias Wolz
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern zwischen Big-Four-Prüfungsgesellschaften und ihren Mandanten im Durchschnitt längere Mandatsbeziehungen bestehen als zwischen Non-Big-Four-Prüfungsgesellschaften und deren Kunden. Es bestätigen sich bisherige empirische Ergebnisse, wonach ein Fee-cutting zum Wechselzeitpunkt durch den neu beauftragten Abschlussprüfer vorgenommen wird. Im Hinblick auf das Prüfungshonorar der folgenden Perioden zeigt sich jedoch, dass im Zeitablauf nur die Non-Big-Four-Prüfungsgesellschaften ihre Honorare sukzessive erhöhen.
Die Vergabe eines Prüfungsmandats zur Durchführung einer Jahres- bzw. Konzernabschlussprüfung erfolgt im deutschen Rechtskreis lediglich für die Dauer von einem Geschäftsjahr. Nach einhelliger Meinung ist eine mehrjährige Bestellung im Voraus für zukünftige Geschäftsjahre unzulässig. Bis zum Ablauf einer gesetzlich geregelten Höchstlaufzeit steht es den Gesellschaftern des zu prüfenden Unternehmens jedoch frei, denselben Prüfer bzw. dieselbe Prüfungsgesellschaft per Beschlussfassung stetig wiederzuwählen. Dies hat sich als üblicher Ansatz etabliert.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2020; Seite 177 bis 182) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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