Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Starke Marktstellung hätte sich verstärkt


Wettbewerbliche Bedenken gegen Übernahme einer Tageszeitung im Zollernalbkreis – alternativer Erwerber kommt zum Zug
Die Marktermittlungen des Bundeskartellamts haben ergeben, dass der "Zollern-Alb-Kurier" in seinem Verbreitungsgebiet sowohl bei der Auflage als auch bei den Leser- und Anzeigenumsätzen einen sehr deutlichen Vorsprung hat




Die Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG hat die Anmeldung der Übernahme sämtlicher Anteile an der Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel GmbH & Co. KG, Balingen, sowie an deren Komplementärgesellschaft Anfang Januar 2023 zurückgenommen. Das Verlagshaus Daniel verbreitet im Zollernalbkreis die regionale Abonnement-Tageszeitung "Zollern-Alb-Kurier" sowie ein Anzeigenblatt. Die Neue Pressegesellschaft verbreitet verschiedene regionale Abonnement-Tageszeitungen in Baden-Württemberg (insb. die "Südwest-Presse") sowie in Brandenburg (insb. die "Lausitzer Rundschau" und die "Märkische Oderzeitung"), außerdem Anzeigenblätter.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Gegen den Zusammenschluss des Verlagshauses Daniel ("Zollern-Alb-Kurier") mit der Neuen Pressegesellschaft haben wir wettbewerbliche Bedenken erhoben. Unsere Ermittlungen legen nahe, dass die Übernahme eine Verflechtung des Verlagshauses Daniel mit seiner einzigen Wettbewerberin im Bereich regionale Abonnement-Tageszeitungen begründet hätte. Die schon bisher starke Marktstellung des "Zollern-Alb-Kuriers" hätte sich dadurch weiter verstärkt.

Der Erwerb des Verlagshauses Daniel durch den Schwäbischen Verlag, der uns im vergangenen Jahr vorab zur Prüfung vorlag, ist wettbewerblich hingegen unproblematisch. Weder liegen Überschneidungen vor, noch kommt es hier zu problematischen Verfechtungen."

Die Marktermittlungen des Bundeskartellamts haben ergeben, dass der "Zollern-Alb-Kurier" in seinem Verbreitungsgebiet, dem mittleren und südlichen Zollernalbkreis um die Gemeinden Balingen und Albstadt, sowohl bei der Auflage als auch bei den Leser- und Anzeigenumsätzen einen sehr deutlichen Vorsprung hat. Er steht lediglich im Wettbewerb mit zwei lokalen Unterausgaben des "Schwarzwälder Bote". Die Schwarzwälder Bote Mediengruppe gehört zur Südwestdeutsche Medienholding GmbH, Stuttgart, die wiederum mit der Neuen Pressegesellschaft gesellschaftsrechtlich verflochten ist. Eine Übernahme des Verlagshauses Daniel durch die Neue Pressegesellschaft hätte somit zu einer Verflechtung der beiden einzigen regionalen Wettbewerber geführt und die führende Marktposition des "Zollern-Alb-Kuriers" weiter verstärkt.

Das Bundeskartellamt hatte den Zusammenschlussbeteiligten Ende November 2022 vorläufige wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen den Zusammenschluss dargelegt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Daraufhin wurde die Anmeldung nun zurückgezogen.

Bereits im August 2022 hatte das Bundeskartellamt das Vorhaben der Schwäbischer Verlag GmbH & Co KG, Ravensburg, freigegeben, sämtliche Anteile am Verlagshaus Daniel zu erwerben. Zu der weiteren Prüfung im vorliegenden Verfahren kam es, weil die Neue Pressegesellschaft im Anschluss ebenfalls den Erwerb der Anteile anmeldete. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 29.03.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen