Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Starke Marktstellung hätte sich verstärkt


Wettbewerbliche Bedenken gegen Übernahme einer Tageszeitung im Zollernalbkreis – alternativer Erwerber kommt zum Zug
Die Marktermittlungen des Bundeskartellamts haben ergeben, dass der "Zollern-Alb-Kurier" in seinem Verbreitungsgebiet sowohl bei der Auflage als auch bei den Leser- und Anzeigenumsätzen einen sehr deutlichen Vorsprung hat




Die Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG hat die Anmeldung der Übernahme sämtlicher Anteile an der Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel GmbH & Co. KG, Balingen, sowie an deren Komplementärgesellschaft Anfang Januar 2023 zurückgenommen. Das Verlagshaus Daniel verbreitet im Zollernalbkreis die regionale Abonnement-Tageszeitung "Zollern-Alb-Kurier" sowie ein Anzeigenblatt. Die Neue Pressegesellschaft verbreitet verschiedene regionale Abonnement-Tageszeitungen in Baden-Württemberg (insb. die "Südwest-Presse") sowie in Brandenburg (insb. die "Lausitzer Rundschau" und die "Märkische Oderzeitung"), außerdem Anzeigenblätter.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Gegen den Zusammenschluss des Verlagshauses Daniel ("Zollern-Alb-Kurier") mit der Neuen Pressegesellschaft haben wir wettbewerbliche Bedenken erhoben. Unsere Ermittlungen legen nahe, dass die Übernahme eine Verflechtung des Verlagshauses Daniel mit seiner einzigen Wettbewerberin im Bereich regionale Abonnement-Tageszeitungen begründet hätte. Die schon bisher starke Marktstellung des "Zollern-Alb-Kuriers" hätte sich dadurch weiter verstärkt.

Der Erwerb des Verlagshauses Daniel durch den Schwäbischen Verlag, der uns im vergangenen Jahr vorab zur Prüfung vorlag, ist wettbewerblich hingegen unproblematisch. Weder liegen Überschneidungen vor, noch kommt es hier zu problematischen Verfechtungen."

Die Marktermittlungen des Bundeskartellamts haben ergeben, dass der "Zollern-Alb-Kurier" in seinem Verbreitungsgebiet, dem mittleren und südlichen Zollernalbkreis um die Gemeinden Balingen und Albstadt, sowohl bei der Auflage als auch bei den Leser- und Anzeigenumsätzen einen sehr deutlichen Vorsprung hat. Er steht lediglich im Wettbewerb mit zwei lokalen Unterausgaben des "Schwarzwälder Bote". Die Schwarzwälder Bote Mediengruppe gehört zur Südwestdeutsche Medienholding GmbH, Stuttgart, die wiederum mit der Neuen Pressegesellschaft gesellschaftsrechtlich verflochten ist. Eine Übernahme des Verlagshauses Daniel durch die Neue Pressegesellschaft hätte somit zu einer Verflechtung der beiden einzigen regionalen Wettbewerber geführt und die führende Marktposition des "Zollern-Alb-Kuriers" weiter verstärkt.

Das Bundeskartellamt hatte den Zusammenschlussbeteiligten Ende November 2022 vorläufige wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen den Zusammenschluss dargelegt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Daraufhin wurde die Anmeldung nun zurückgezogen.

Bereits im August 2022 hatte das Bundeskartellamt das Vorhaben der Schwäbischer Verlag GmbH & Co KG, Ravensburg, freigegeben, sämtliche Anteile am Verlagshaus Daniel zu erwerben. Zu der weiteren Prüfung im vorliegenden Verfahren kam es, weil die Neue Pressegesellschaft im Anschluss ebenfalls den Erwerb der Anteile anmeldete. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 29.03.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

  • Payback-Daten von Globus maßgeblich

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von vier großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Standorten in Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel von der Globus Markthallen Holding GmbH & Co. KG (Globus) durch die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG (Kaufland) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine Gefahr für den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung der Gesundheits- und Kosmetikunternehmen Merz Lifecare und WindStar im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Merz Lifecare ist ein indirektes Tochterunternehmen der Merz Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen