Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Starke Marktstellung hätte sich verstärkt


Wettbewerbliche Bedenken gegen Übernahme einer Tageszeitung im Zollernalbkreis – alternativer Erwerber kommt zum Zug
Die Marktermittlungen des Bundeskartellamts haben ergeben, dass der "Zollern-Alb-Kurier" in seinem Verbreitungsgebiet sowohl bei der Auflage als auch bei den Leser- und Anzeigenumsätzen einen sehr deutlichen Vorsprung hat




Die Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG hat die Anmeldung der Übernahme sämtlicher Anteile an der Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel GmbH & Co. KG, Balingen, sowie an deren Komplementärgesellschaft Anfang Januar 2023 zurückgenommen. Das Verlagshaus Daniel verbreitet im Zollernalbkreis die regionale Abonnement-Tageszeitung "Zollern-Alb-Kurier" sowie ein Anzeigenblatt. Die Neue Pressegesellschaft verbreitet verschiedene regionale Abonnement-Tageszeitungen in Baden-Württemberg (insb. die "Südwest-Presse") sowie in Brandenburg (insb. die "Lausitzer Rundschau" und die "Märkische Oderzeitung"), außerdem Anzeigenblätter.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Gegen den Zusammenschluss des Verlagshauses Daniel ("Zollern-Alb-Kurier") mit der Neuen Pressegesellschaft haben wir wettbewerbliche Bedenken erhoben. Unsere Ermittlungen legen nahe, dass die Übernahme eine Verflechtung des Verlagshauses Daniel mit seiner einzigen Wettbewerberin im Bereich regionale Abonnement-Tageszeitungen begründet hätte. Die schon bisher starke Marktstellung des "Zollern-Alb-Kuriers" hätte sich dadurch weiter verstärkt.

Der Erwerb des Verlagshauses Daniel durch den Schwäbischen Verlag, der uns im vergangenen Jahr vorab zur Prüfung vorlag, ist wettbewerblich hingegen unproblematisch. Weder liegen Überschneidungen vor, noch kommt es hier zu problematischen Verfechtungen."

Die Marktermittlungen des Bundeskartellamts haben ergeben, dass der "Zollern-Alb-Kurier" in seinem Verbreitungsgebiet, dem mittleren und südlichen Zollernalbkreis um die Gemeinden Balingen und Albstadt, sowohl bei der Auflage als auch bei den Leser- und Anzeigenumsätzen einen sehr deutlichen Vorsprung hat. Er steht lediglich im Wettbewerb mit zwei lokalen Unterausgaben des "Schwarzwälder Bote". Die Schwarzwälder Bote Mediengruppe gehört zur Südwestdeutsche Medienholding GmbH, Stuttgart, die wiederum mit der Neuen Pressegesellschaft gesellschaftsrechtlich verflochten ist. Eine Übernahme des Verlagshauses Daniel durch die Neue Pressegesellschaft hätte somit zu einer Verflechtung der beiden einzigen regionalen Wettbewerber geführt und die führende Marktposition des "Zollern-Alb-Kuriers" weiter verstärkt.

Das Bundeskartellamt hatte den Zusammenschlussbeteiligten Ende November 2022 vorläufige wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen den Zusammenschluss dargelegt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Daraufhin wurde die Anmeldung nun zurückgezogen.

Bereits im August 2022 hatte das Bundeskartellamt das Vorhaben der Schwäbischer Verlag GmbH & Co KG, Ravensburg, freigegeben, sämtliche Anteile am Verlagshaus Daniel zu erwerben. Zu der weiteren Prüfung im vorliegenden Verfahren kam es, weil die Neue Pressegesellschaft im Anschluss ebenfalls den Erwerb der Anteile anmeldete. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 29.03.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Keine freie Preisbildung beim Vertrieb

    Das Bundeskartellamt hat gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin sowie einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp 16 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern verhängt.

  • Beschränkungen des Wettbewerbs

    Auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gibt es keine grundlegenden Bedenken des Bundeskartellamtes gegen die 50+1-Grundregel. Das Bundeskartellamt wird aber die Lizenzierungspraxis der Deutschen Fußball Liga (DFL) genauer untersuchen.

  • Geplantes gemeinsames Mehrwegsystem

    Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Einführung eines Mehrwegsystems im Pflanzenhandel. Vertreterinnen der Euro Plant Tray eG - ein genossenschaftlicher Verbund von verschiedenen Unternehmen des europäischen Pflanzenhandels, der Pflanzenproduktion und Branchenvereinigungen - hatten das Bundeskartellamt um eine kartellrechtliche Einschätzung zu einem geplanten gemeinsamen Mehrwegsystem gebeten.

  • Konsum Leipzig darf dem Edeka-Verbund beitreten

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsumgenossenschaft Leipzig eG, Leipzig, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen freigegeben.

  • Erwerb eines Biotech-Unternehmens

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme sämtlicher Anteile der Cardior Pharmaceuticals GmbH mit Sitz in Hannover durch die dänische Novo Nordisk A/S freigegeben. Cardior ist ein Biotech-Unternehmen mit Geschäftsschwerpunkt Herzerkrankungen, hier Herzinsuffizienz, also Herzschwäche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen