Überwachung des Tierwohlkennzeichens


Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens
Tierwohl: Die Mitteilung der Kontrollstelle an die Landesbehörde bei festgestellten Verstößen soll nicht jeden geringen oder erstmaligen Verstoß, der nicht schwerwiegend ist, erfassen



Die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes obliegt den zuständigen Landesbehörden auch bei Betrieben, die das Tierwohlkennzeichen verwenden dürfen. Die Kontrollen dieser Betriebe im Rahmen des Tierwohlkennzeichensystems seien auf Verstöße ausgerichtet, die das Ansehen des Kennzeichens beeinträchtigen können, erläutert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/15272) als Gegenäußerung zu einer Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens (19/14975).

Dazu heißt es weiter, dass die Mitteilung der Kontrollstelle an die Landesbehörde bei festgestellten Verstößen nicht jeden geringen oder erstmaligen Verstoß, der nicht schwerwiegend ist, erfassen soll. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 04.03.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen