27.10.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der unter anderem für Pauschalreiserecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat über Ansprüche auf Rückzahlung des Reisepreises nach Rücktritt von Pauschalreiseverträgen wegen Covid 19 entschieden
Mit Urteil vom 15.12.2021 – X R 19/19 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Zahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe an einen Leistungssportler gewerbliche Einnahmen darstellen können.



27.10.22 - Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung
Mit Urteil vom 15.12.2021 – X R 19/19 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Zahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe an einen Leistungssportler gewerbliche Einnahmen darstellen können. Im Streitfall war der Kläger als erfolgreicher Sportler Mitglied einer Sportfördergruppe und nahm an (inter-)nationalen Meisterschaften teil. Im Rahmen seines Gewerbebetriebs als "Sportler" erfasste er die Einnahmen aus seinen Sponsorenverträgen, von denen er die konkreten Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner Sporttätigkeit in Abzug brachte. Die ihm von der Stiftung Deutsche Sporthilfe (S) gewährten Leistungen (Kader -Förderung, Prämien für Platzierungen bei den Olympischen Spielen) sah er hingegen als sonstige Einkünfte an, denen er ohne weitere Nachweise Werbungskosten in gleicher Höhe gegenüberstellte.

27.10.22 - Zum Rücktritt von vorgesehenen Pauschalreisen wegen Covid 19
Der unter anderem für Pauschalreiserecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat über Ansprüche auf Rückzahlung des Reisepreises nach Rücktritt von Pauschalreiseverträgen wegen Covid 19 entschieden - Beschluss vom 30. August 2022 – X ZR 3/22. Sachverhalt: In den drei Verfahren nimmt die jeweilige Klagepartei die jeweilige Beklagte auf Erstattung der Anzahlung für eine Pauschalreise in Anspruch, nachdem sie vor Antritt der Reise wegen der Covid-19-Pandemie von dem Vertrag zurückgetreten ist. Im Verfahren X ZR 66/21 buchte die Klägerin im Januar 2020 eine Donaukreuzfahrt im Zeitraum vom 22. bis 29. Juni 2020 zu einem Gesamtpreis von 1.599,84 Euro. Die Klägerin trat am 7. Juni 2020 von der Reise zurück und verlangte die Rückzahlung der bereits geleisteten Anzahlung von 319,97 Euro.

27.10.22 - Vermögenswirksame Leistungen: So funktioniert das Extra-Geld von der Firma
400 Euro für Vermögensbeteiligungen und 470 Euro für Bauspar- bzw. Wohnungsbauverträge im Jahr - das ist der zulagenfähige Höchstbetrag, den Arbeitgeber freiwillig oder nach Tarifvertrag als vermögenswirksame Leistung – kurz VL – Mitarbeitern gewähren können. Ist diese durch den Arbeitgeber gezahlte Summe geringer, kann der Arbeitnehmer einen Eigenanteil aus dem Nettogehalt bis zur forderungsfähigen Summe der vermögenswirksamen Leistungen aufstocken. Darüber hinaus ist auch noch eine staatliche Zulage möglich. Wichtig zu wissen ist, dass die gezahlten vermögenswirksamen Leistungen grundsätzlich nicht direkt an die Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern direkt in einen Sparvertrag eingezahlt werden. Der Arbeitnehmer hat dabei die Wahlfreiheit zwischen einem Banksparplan, einem Fondssparplan, einem Bausparvertrag oder auch der Tilgung eines Immobilienkredits.


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