11.07.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die EU unternimmt weitere Schritte zur Umsetzung ihrer Strategie für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums und des Übergangs zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten Wirtschaft.
Mit der vorläufigen, politischen Einigung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament über das Gesetz über digitale Dienste wurde ein wichtiger Schritt getan.


11.07.22 - Nachhaltiges Finanzwesen: Rat der EU legt seinen Standpunkt zu europäischen grünen Anleihen fest
Die EU unternimmt weitere Schritte zur Umsetzung ihrer Strategie für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums und des Übergangs zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten Wirtschaft. Die Ständigen Vertreterinnen und Vertreter bei der EU haben den Standpunkt des Rates zu einem Vorschlag zur Schaffung europäischer grüner Anleihen gebilligt. Mit dieser Verordnung werden einheitliche Anforderungen für Anleiheemittenten, die Anlegern in der Union unter der Bezeichnung "europäische grüne Anleihe" oder "EuGB" ökologisch nachhaltige Anleihen bereitstellen wollen, festgelegt und werden ein Registrierungssystem und ein Aufsichtsrahmen für externe Bewerter europäischer grüner Anleihen geschaffen.

11.07.22 - Zugang zu elektronischen Beweismitteln: Rat ermächtigt Mitgliedstaaten, internationales Übereinkommen zu unterzeichnen
Der Rat hat einen Beschluss angenommen, mit dem die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, im Interesse der EU das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität (Budapester Konvention) zu unterzeichnen. Dieses Protokoll wird den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln wie in der Cloud befindlichen E‑Mails oder Dokumenten für die Verwendung in Strafverfahren verbessern. Es wird zur Bekämpfung der Computerkriminalität und anderer Formen der Kriminalität auf globaler Ebene beitragen, indem es die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern vereinfacht und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für natürliche Personen und die Einhaltung der EU-Datenschutzstandards gewährleistet. Das Protokoll umfasst Verfahren zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit zwischen Behörden sowie zur Verbesserung der direkten Zusammenarbeit mit Anbietern und Einrichtungen in anderen Ländern. Ferner sind darin Verfahren für die Rechtshilfe in Notfällen festgelegt.

11.07.22 - Vorläufige Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament, um das Internet zu einem sichereren Raum für Menschen in Europa zu machen
Mit der vorläufigen, politischen Einigung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament über das Gesetz über digitale Dienste wurde ein wichtiger Schritt getan. Was den Anspruch, die Art der regulierten Akteure und den innovativen Aspekt der damit verbundenen Aufsicht anbelangt, ist das Gesetz ein weltweites Novum im Bereich der Regulierung des digitalen Raums. Das Gesetz folgt dem Grundsatz, dass alles, was außerhalb des Internets verboten ist, auch im Internet illegal sein sollte. Ziel ist es, die Verbreitung illegaler Inhalte im digitalen Raum zu verhindern und die Grundrechte der Nutzenden zu schützen. Das Gesetz wird für alle Online-Vermittler gelten, die Dienstleistungen in der EU erbringen. Die eingeführten Verpflichtungen stehen in einem angemessenen Verhältnis zur Art der betreffenden Dienste und sind auf die Zahl der Nutzenden zugeschnitten, d. h., sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen unterliegen strengeren Anforderungen. Dienste mit mehr als 45 Millionen monatlich aktiven Nutzenden in der Europäischen Union werden in die Kategorie sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Suchmaschinen fallen.


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