01.02.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Erlangt der Arbeitgeber Kenntnis von dem Verdacht, dass Arbeitnehmer im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit eine Straftat begangen haben, beginnt er üblicherweise zunächst mit einer unternehmensinternen Untersuchung.
Ob menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und Kinder-/Zwangsarbeit in Textilfabriken in Bangladesch bzw. auf Palmölplantagen in Indonesien oder Umweltverschmutzungen durch die Ölförderung in Nigeria - die Schattenseiten globaler Lieferketten sind groß.



01.02.22 - Die Erfüllung geldwäscherechtlicher Pflichten bei einer Portfoliotransaktion
Die Veräußerung eines Portfolios im Rahmen einer Portfoliotransaktion kann zur Fokussierung auf bestimmte Geschäftsfelder dienen, indem Randgeschäfte abgestoßen werden, aber auch der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, wenn dies beispielsweise notleidende Forderungsportfolien sind, wodurch der Bearbeitungsaufwand für wenig ertragreiche Forderungen reduziert wird (und diese z.B. an Marktteilnehmer veräußert werden, die sich darauf spezialisiert haben und hoch effizient die Abwicklung durchführen). Bei einer Portfoliotransaktion wird vor Durchführung der Transaktion viel Aufmerksamkeit auf das Portfolio und die Konstruktion der Transaktion gelegt.

01.02.22 - Kündigungserklärungsfrist (§ 626 Abs. 2 BGB) bei Ermittlungstätigkeiten von Strafverfolgungsbehörden - ein Dilemma für Arbeitgeber?
Erlangt der Arbeitgeber Kenntnis von dem Verdacht, dass Arbeitnehmer im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit eine Straftat begangen haben, beginnt er üblicherweise zunächst mit einer unternehmensinternen Untersuchung. Sind die unternehmensinternen Aufklärungsmöglichkeiten ausgeschöpft und ist bspw. bei einem Verdacht auf einen Diebstahl oder eine Unterschlagung zur Beweissicherung eine Durchsuchung von Wohn- oder privaten Geschäftsräumen notwendig, stoßen Arbeitgeber schnell an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Compliance-Abteilungen sind in diesen Fällen auf die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden angewiesen und setzen die Behörden aus den genannten Gründen in Kenntnis.

01.02.22 - Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als Vorbild für den europäischen Gesetzgeber? Eine kritische Analyse
Ob menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und Kinder-/Zwangsarbeit in Textilfabriken in Bangladesch bzw. auf Palmölplantagen in Indonesien oder Umweltverschmutzungen durch die Ölförderung in Nigeria - die Schattenseiten globaler Lieferketten sind groß. Unter dem Begriff der Corporate Social Responsibility (CSR) spielen nachhaltiges Wirtschaften und soziale Verantwortung daher bereits seit längerer Zeit eine wichtige Rolle in Unternehmen. Leitlinien und Standards beruhen dabei aber bislang weit überwiegend auf dem Prinzip der freiwilligen Selbstverpflichtung (Soft Law). Das wird sich zukünftig ändern. Am 11.6.2021 verabschiedete der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, kurz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).


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