09.10.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesregierung hat kürzlich den Entwurf der Bundesregierung eines "Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft" (Verbandssanktionengesetz) beschlossen
Mehrfachmandate von Aufsichtsräten werden durch Forschung und Praxis regelmäßig diskutiert. Dabei herrscht jedoch Uneinigkeit darüber, inwiefern Mehrfachmandate zum Vor- oder Nachteil für Unternehmen sein können


09.10.20 - Verbandssanktionengesetz – Herausforderungen und Chancen für Unternehmen
Die Bundesregierung hat kürzlich den Entwurf der Bundesregierung eines "Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft" (Verbandssanktionengesetz) beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Bislang konnten Straftaten, die aus Unternehmen heraus begangen wurden, nach geltendem Recht lediglich mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gegenüber dem Unternehmen geahndet werden. Diese Straftaten waren dann auch der Höhe nach begrenzt. Ein Unternehmensstrafrecht im eigentlichen Sinne gab es bislang in Deutschland nicht.

09.10.20 - Mehrfachmandatsträger in Aufsichtsräten – Professionell oder überlastet?
Mehrfachmandate von Aufsichtsräten werden durch Forschung und Praxis regelmäßig diskutiert. Dabei herrscht jedoch Uneinigkeit darüber, inwiefern Mehrfachmandate zum Vor- oder Nachteil für Unternehmen sein können und wie verbreitet das Phänomen der "Mandatskumulierer" ist. Daran anknüpfend diskutiert der Beitrag die theoretische Wirkung und praktische Verbreitung von Mehrfachmandaten in den Aufsichtsräten deutscher börsennotierter Unternehmen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats stellt eine entscheidende Einflussgröße dar, um die Funktionsweise dieses Organs sicherzustellen und dessen Effektivität und Effizienz zu gewährleisten und ggf. zu erhöhen.

09.10.20 - Der Einfluss der Mandatsdauer auf das Prüfungshonorar
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern zwischen Big-Four-Prüfungsgesellschaften und ihren Mandanten im Durchschnitt längere Mandatsbeziehungen bestehen als zwischen Non-Big-Four-Prüfungsgesellschaften und deren Kunden. Es bestätigen sich bisherige empirische Ergebnisse, wonach ein Fee-cutting zum Wechselzeitpunkt durch den neu beauftragten Abschlussprüfer vorgenommen wird. Im Hinblick auf das Prüfungshonorar der folgenden Perioden zeigt sich jedoch, dass im Zeitablauf nur die Non-Big-Four-Prüfungsgesellschaften ihre Honorare sukzessive erhöhen.


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